Nachweisliste: Aus Ihrem Kontoauszug wird die fertige Belegliste für den Verwendungsnachweis.
Sie laden Ihren Kontoauszug als CSV hoch und ordnen die Buchungen den Kostenpositionen Ihres Finanzplans zu. Sie erhalten die Belegliste mit Soll-Ist-Vergleich als Excel und PDF, dazu eine Gliederung für den Sachbericht.
Hilfe beim Zusammenstellen Ihrer Belege. Was der Fördergeber verlangt, steht in Ihrem Bescheid; keine Fördermittel- oder Rechtsberatung.
Für wen
- Vereine und Initiativen, die einen Zuschuss von Kommune, Land, Bund oder einer Stiftung erhalten haben
- Künstlerinnen und Künstler mit Projektförderung aus der Kulturförderung
- Sportvereine mit Zuwendungen aus der Sportförderung
- kleine Firmen und Projektträger mit LEADER-Förderung oder anderer Projektförderung
- alle, die ihre Abrechnung selbst machen und dafür keine Buchhaltungssoftware nutzen
Sie geben ein
- Ihr Kontoauszug als CSV-Datei (die meisten Banken bieten den Export im Online-Banking an)
- die Kostenpositionen Ihres Finanzplans mit den bewilligten Beträgen (Sie tippen sie ein oder fügen sie aus einer Tabelle ein)
- den Förderzeitraum, damit Buchungen außerhalb des Zeitraums auffallen
- Ihre Zuordnung: welche Buchung zu welcher Position gehört (die Nachweisliste macht Vorschläge, Sie entscheiden)
Sie bekommen
- die Belegliste: lfd. Nummer, Zahlungsdatum, Empfänger oder Einzahler, Grund und Betrag je Zahlung, geordnet nach Datum und Position
- Summen je Kostenposition und Gesamtsumme der Ausgaben
- Soll-Ist-Vergleich mit Ihrem Finanzplan, je Position in Euro und in Prozent
- Hinweise bei Abweichungen über 20 Prozent und bei Buchungen außerhalb des Förderzeitraums
- Liste der Buchungen, die noch keiner Position zugeordnet sind
- alles als Excel- und CSV-Datei zum Weiterbearbeiten und als PDF zum Ablegen
- eine Gliederung für den Sachbericht mit Platzhaltern für Ihre eigenen Texte
Musterauszug aus einer Auswertung
Beispieldaten zur Veranschaulichung, kein echter Verein und kein echtes Projekt.
| Kostenposition (Plan / Ist) | Ampel | Befund |
|---|---|---|
| Honorare (3.000 € / 3.150 €) | grün | Abweichung +5 %, 6 Buchungen zugeordnet |
| Raummiete (1.200 € / 1.200 €) | grün | keine Abweichung, 4 Buchungen |
| Druck und Werbung (800 € / 1.020 €) | gelb | Abweichung +27,5 %, über der Hinweisgrenze von 20 % |
| Material (500 € / 310 €) | gelb | Abweichung -38 %, weniger ausgegeben als geplant |
| Reisekosten (400 € / 0 €) | gelb | keine Buchung zugeordnet |
| Nicht zugeordnet | rot | 2 Buchungen (zusammen 85,00 €) warten auf Ihre Zuordnung |
Preis
Einzelner Nachweis
29 €einmalig je Verwendungsnachweis, mit Belegliste als Excel, CSV und PDF
Geplante Startpreise. Heute wird nichts verkauft und nichts abgebucht. Der verbindliche Endpreis steht vor jedem Kauf da.
So läuft es ab
- Platz auf der Warteliste sichern. Das kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
- Zum Start bekommen Sie eine E-Mail mit dem Link zur Nachweisliste.
- Sie tragen die Kostenpositionen aus Ihrem Finanzplan ein und laden den Kontoauszug als CSV hoch.
- Sie ordnen die Buchungen den Positionen zu. Vorschläge gibt es, entschieden wird von Ihnen.
- Nach der Bezahlung erhalten Sie Belegliste, Soll-Ist-Vergleich und Sachbericht-Gliederung als Excel, CSV und PDF.
- Ihre hochgeladenen Dateien werden nach 24 Stunden automatisch gelöscht.
Was das Angebot nicht leistet
- Keine Fördermittel- und keine Rechtsberatung. Welche Ausgaben zuwendungsfähig sind, welche Frist gilt und in welcher Form der Nachweis einzureichen ist, steht in Ihrem Bescheid und in den dort genannten Nebenbestimmungen.
- Die Nachweisliste prüft nicht, ob eine Ausgabe förderfähig ist. Sie sortiert und summiert, was Sie ihr geben.
- Der Kontoauszug ersetzt nicht die Rechnung. Rechnungen und andere Belege bewahren Sie selbst auf und reichen sie ein, wenn der Fördergeber es verlangt.
- Die Hinweisgrenze von 20 Prozent ist eine Voreinstellung. Ihr Bescheid kann eine andere Grenze nennen oder keine; maßgeblich ist immer der Bescheid.
- Ob Ihr Fördergeber Excel oder PDF akzeptiert oder ein eigenes Formular oder Portal verlangt, klären Sie vorher. Die Tabellen lassen sich meist in solche Vorlagen übertragen.
- Bei Zweifeln ist die Bewilligungsstelle der richtige Ansprechpartner. Sie beantwortet Fragen zu Ihrem Bescheid verbindlich.
Verwendungsnachweis und Belegliste: Der Ratgeber für Vereine, Initiativen und kleine Projektträger
Was ein Verwendungsnachweis ist und wer ihn erstellen muss
Wer öffentliches Geld oder Stiftungsgeld für ein Vorhaben bekommt, muss später zeigen, wofür es ausgegeben wurde. Dieser Beleg über die Mittelverwendung heißt Verwendungsnachweis. Rechtlicher Hintergrund ist bei Bund und Ländern die Haushaltsordnung. Nach § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) darf eine Zuwendung nur gewährt werden, wenn festgelegt ist, wie der Empfänger die zweckgemäße Verwendung belegt, und wenn die zuständige Stelle ein Prüfungsrecht hat. Die Landeshaushaltsordnungen enthalten dazu entsprechende Regeln.
Die Einzelheiten stehen im Zuwendungsbescheid und in den Nebenbestimmungen, die zum Bescheid gehören. Bei Projektförderung sind das meist die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P). Für Gebietskörperschaften gibt es die ANBest-GK. Viele Förderprogramme, Stiftungen und Kommunen übernehmen diese Regeln oder lehnen sich daran an, ergänzen sie aber um eigene Vorgaben.
Das betrifft Vereine mit einem Zuschuss der Gemeinde ebenso wie Künstlerinnen mit Projektmitteln, Sportvereine mit Landesförderung, Initiativen mit Bundesmitteln oder kleine Firmen mit LEADER-Förderung. Die Förderhöhe ist dabei nicht entscheidend. Auch ein kleiner Zuschuss muss nachgewiesen werden, meist mit entsprechend schlankerem Aufwand. Wichtig ist, dass Sie Ihren Bescheid kennen, denn nur dort steht verbindlich, was Ihr Fördergeber von Ihnen verlangt.
Die zwei Teile: Sachbericht und zahlenmäßiger Nachweis
Der Verwendungsnachweis besteht bei Projektförderung nach den ANBest-P in der Regel aus zwei Teilen. Der Sachbericht beschreibt, was mit dem Geld erreicht wurde. Er stellt die Ergebnisse den Zielen aus dem Antrag gegenüber und erläutert die Notwendigkeit und Angemessenheit der geleisteten Arbeit. Der zahlenmäßige Nachweis zeigt die Einnahmen und Ausgaben, gegliedert nach dem Finanzierungsplan.
Beim zahlenmäßigen Nachweis stehen alle Einnahmen auf der einen Seite: die Zuwendung, Leistungen Dritter, Teilnahmegebühren, Spenden und eigene Mittel. Auf der anderen Seite stehen die Ausgaben je Position des Finanzplans. Die Summen müssen zusammenpassen und mit Ihren Büchern und Belegen übereinstimmen. Das bestätigen Sie am Ende mit Ihrer Unterschrift, zusammen mit der Erklärung, dass die Ausgaben notwendig waren und wirtschaftlich und sparsam verwendet wurden.
Wo eine Belegliste verlangt wird, ist sie in der Regel eine Anlage zum zahlenmäßigen Nachweis. Die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sprechen von einer tabellarischen Belegliste, die die Ausgaben nach Art und zeitlicher Reihenfolge auflistet. Die Kulturstiftung des Bundes führt in ihrem Leitfaden zusätzlich aus, dass die Summen im zahlenmäßigen Nachweis und in der Belegliste übereinstimmen müssen.
Die Belegliste: Diese Angaben gehören hinein
Die ANBest-P des Bundes (gültig ab 24. April 2025) verlangen in Nr. 6.2.2, dass aus der Belegliste Tag, Empfänger oder Einzahler sowie Grund und Einzelbetrag jeder Zahlung ersichtlich sind. Ähnlich steht es in den ANBest-P Bayerns, wo die Belegliste zusätzlich zeitlich geordnet und nach der Gliederung des Plans getrennt sein soll.
Einzelne Fördergeber legen noch Details fest. Die Kulturstiftung des Bundes nennt als Pflichtangaben eine Belegnummer, das Zahlungsdatum, den Buchungstext, den Zahlungsbetrag und gegebenenfalls Bemerkungen. Sie weist ausdrücklich darauf hin, dass das tatsächliche Zahlungsdatum zählt und nicht das Rechnungs- oder Buchungsdatum. Das Programm Demokratie leben verlangt zusätzlich, dass jede Ausgabe und Einnahme einer Position des Finanzplans zugeordnet wird.
- laufende Nummer (Ihre interne Belegnummer)
- Tag der Zahlung
- Empfänger bei Ausgaben, Einzahler bei Einnahmen
- Grund der Zahlung, so konkret, dass die Leistung erkennbar ist
- Einzelbetrag, bei Vorsteuerabzug netto
- Kostenposition laut Finanzplan
- Bemerkung, zum Beispiel bei nur anteiliger Zuordnung zum Projekt
Einfacher und ausführlicher Verwendungsnachweis, Zwischennachweis
In der Praxis begegnen Ihnen verschiedene Formen. Der ausführliche Nachweis besteht aus Sachbericht, zahlenmäßigem Nachweis und Belegliste. Die Belege selbst werden bei den ANBest-P im Normalfall nicht mitgeschickt, sondern bereitgehalten. Die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sagen dazu, dass der Nachweis aus Sachbericht und zahlenmäßigem Nachweis ohne Vorlage von Belegen besteht, bei Projektförderung ergänzt um die Belegliste. Manche Förderer fordern Belege dennoch an, etwa bei einer Stichprobe oder bei Erstförderungen.
Der einfache Verwendungsnachweis ist eine Erleichterung. Nach den ANBest-P des Bundes (Nr. 6.2.3) kann er genügen, wenn feste Beträge zugrunde gelegt und vollständig verwendet wurden. Dann wird dies im zahlenmäßigen Nachweis erklärt und eine Belegliste ist nicht nötig. Ähnlich entfällt bei pauschalierten Beträgen in Bayern die Angabe tatsächlicher Ausgaben und die Belegliste. Wann diese Form zulässig ist, entscheidet immer der Bescheid.
Der Zwischennachweis ist fällig, wenn der Zweck nicht im Haushaltsjahr oder innerhalb der Frist erfüllt wird. Nach den ANBest-P des Bundes stellt er Einnahmen und Ausgaben summarisch nach Finanzierungsplan dar, ohne Belegliste, und ist innerhalb von vier Monaten nach Ende des Haushaltsjahres fällig. Die Kulturstiftung des Bundes verlangt ihren Zwischennachweis nur, wenn der Förderzeitraum über ein Kalenderjahr hinausgeht und im abgelaufenen Jahr Fördermittel ausgezahlt wurden. Hier zeigt sich: Verlassen Sie sich nicht auf Faustregeln, sondern lesen Sie Ihren Bescheid.
Fristen: Wann der Nachweis fällig ist
Die Frist ist die Zahl, die am häufigsten zu Ärger führt. Nach Nr. 6.1 der ANBest-P des Bundes ist der Verwendungsnachweis innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks vorzulegen, spätestens bis zum Ablauf des sechsten Monats nach dem Ende des Bewilligungszeitraums. Dieselbe Sechs-Monats-Regel steht in den ANBest-P Nordrhein-Westfalens und Bayerns.
Es gibt aber Abweichungen. Die ANBest-GK des Bundes für Gebietskörperschaften (Fassung ab 28. Juni 2024) nennen in Nr. 6.1 ein Jahr. Das Merkblatt zu Demokratie leben nennt spätestens ein Jahr nach Ende des Bewilligungszeitraums. Die Stiftung Umwelt und Entwicklung NRW verlangt bei Projekten bis zwölf Monaten den Endnachweis spätestens zwei Monate nach Projektende. Der Landessportbund Brandenburg setzt für Vereinsförderung einen festen Termin, den 31. Oktober des Förderjahres. Bei LEADER in Bayern muss der letzte Zahlungsantrag spätestens sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums eingereicht sein.
Dazu kommen Fristen für die Verwendung des Geldes selbst. Nach den ANBest-P des Bundes dürfen Zuwendungen nur angefordert werden, wenn sie alsbald für fällige Zahlungen gebraucht werden. Als nicht zeitnah gilt Verbrauch erst nach mehr als sechs Wochen. Die Kulturstiftung des Bundes nennt für die Verwendung ebenfalls sechs Wochen und für die Rückzahlung nicht benötigter Restmittel fünf Wochen. Das Nachweisdatum ist also nur eine von mehreren Fristen. Ihr Bescheid listet sie auf.
Soll-Ist-Vergleich und die 20-Prozent-Grenze
Der Finanzierungsplan im Bescheid ist verbindlich. Nach den ANBest-P des Bundes (Nr. 1.2) gilt das für das Gesamtergebnis. Einzelansätze dürfen dabei um bis zu 20 Prozent überschritten werden, wenn die Überschreitung durch Einsparungen bei anderen Ansätzen ausgeglichen wird. Bei Festbetragsfinanzierung gilt diese Erleichterung nicht. Die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO erlauben der Bewilligungsbehörde im Einzelfall, auch mehr als 20 Prozent zuzulassen, wenn Einsparungen an anderer Stelle ausgleichen.
Die Zahl 20 Prozent taucht auch außerhalb des Bundesrechts auf. Die Stadt Oberhausen schreibt in ihren Hinweisen zur Kulturförderung, dass sich einzelne Positionen innerhalb des Finanzierungsplans um 20 Prozent verändern können. Die Kulturstiftung des Bundes schickt den zahlenmäßigen Nachweis zur Überarbeitung zurück, wenn eine Hauptposition um mehr als 20 Prozent abweicht und das nicht plausibel begründet ist. Nicht überall gibt es diese Zahl: Die ANBest-P Bayerns lassen Überschreitungen von Einzelansätzen bei ausgleichenden Einsparungen zu, wenn der Bescheid es erlaubt oder die Bewilligungsstelle zustimmt, und nennen keine Prozentgrenze. Auch die NRW-Fassung enthält keine.
Praktisch heißt das: Setzen Sie Ihre Ist-Ausgaben je Position neben die Plan-Ausgaben und sehen Sie sich jede deutliche Abweichung an, nach oben wie nach unten. Prüfen Sie, ob Ihr Bescheid eine Grenze nennt, ob die Mehrausgabe an anderer Stelle eingespart wurde und ob die Bewilligungsstelle vorab zustimmen musste. Wenn Sie Zweifel haben, fragen Sie vor der Abgabe nach. Die Nachweisliste markiert Abweichungen über 20 Prozent als Hinweis; Prozentwerte rechnet sie in jeder Position aus.
Belege und Zahlungsnachweise: Was der Kontoauszug leistet
Ein Beleg besteht meist aus zwei Teilen: der Rechnung oder dem Vertrag, der die Leistung beschreibt, und dem Zahlungsnachweis, der zeigt, dass Sie bezahlt haben. Die ANBest-P des Bundes (Nr. 6.4) verlangen, dass Belege den Zahlungsempfänger, den Grund, den Tag, den Zahlungsbeweis und ein Merkmal enthalten, das den Beleg dem Projekt zuordnet, zum Beispiel die Projektnummer.
Als Zahlungsbeweis akzeptieren viele Fördergeber den Kontoauszug. Die Kulturstiftung des Bundes nennt Kontoauszüge oder bei Barzahlung Quittungen. Das LEADER-Merkblatt aus Bayern verlangt Kontoauszüge, auch als Kopie, oder Listen aus dem Online-Banking, aus denen die Wertstellung hervorgeht. Das Konto muss dem Antragsteller zugeordnet sein. Jede Rechnung braucht ihren Zahlungsbeleg, die betreffenden Umsätze sind zu kennzeichnen. Nicht betroffene Beträge dürfen geschwärzt werden.
Daraus folgt für die Belegliste: Der Kontoauszug liefert Datum, Empfänger, Verwendungszweck und Betrag fast aller Ausgaben. Das erspart viel Abtippen. Was er nicht liefert, ist die Rechnung selbst. Auch Barzahlungen, Auslagen, die jemand aus eigener Tasche vorgestreckt hat, und Eigenleistungen tauchen dort nicht auf. Diese Posten tragen Sie ergänzend ein.
Hinweise zu Barzahlungen: Das bayerische LEADER-Merkblatt erkennt vor Ort bezahlte Rechnungen nur an, wenn die Adresse des Zuwendungsempfängers darauf steht und der Rechnungssteller quittiert hat oder ein Kassenbeleg beiliegt. Kopien statt Originale reichen bei manchen Förderern, bei anderen nicht. Die Kulturstiftung des Bundes akzeptiert Kopien oder Scans, das LEADER-Merkblatt verlangt grundsätzlich Originalrechnungen, wobei elektronische Rechnungen als Original gelten.
Was Fördergeber häufig nicht oder nur mit Nachweis anerkennen
Ob eine Ausgabe zuwendungsfähig ist, entscheidet der Bescheid, nicht die Belegliste. Einige Punkte tauchen in den Leitfäden allerdings immer wieder auf. Sie sind ein Grund, die Buchungen vor der Abgabe in Ruhe durchzugehen.
- Umsatzsteuer: Wer vorsteuerabzugsberechtigt ist, setzt nur Nettobeträge an. Nach den Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO gehört abziehbare Vorsteuer nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Skonti und Rabatte: In Bayern sind Rückzahlungen, Skonti und Rabatte abzuziehen. Die Kulturstiftung des Bundes nennt nicht genutzte Skonti und Rabatte als nicht zuwendungsfähig.
- Personal: Die Kulturstiftung des Bundes verlangt bei Stammpersonal einen Nachweis über den Anteil der Projektarbeit. Honorare brauchen einen Vertrag. Das Oberhausener Kulturbüro nennt den Honorarvertrag zwingend.
- Ehrenamt: Die Kulturstiftung des Bundes lehnt Honorare für Tätigkeiten ab, die im Rahmen der ehrenamtlichen Arbeit liegen. Die Stiftung Umwelt und Entwicklung NRW akzeptiert ehrenamtliche Arbeit mit Stundenzetteln und festen Stundensätzen.
- Bewirtung und Genussmittel: Die Kulturstiftung des Bundes erkennt Bewirtung ohne Bewirtungsvermerk und Gästeliste nicht an; die Stiftung Umwelt und Entwicklung NRW nur bei Veranstaltungen, nicht bei internen Meetings.
- Gegenstände ab 800 € netto: Sie stehen in vielen Programmen in einer Inventarliste (Kulturstiftung, Demokratie leben, ANBest-P NRW).
- Vergabe: Bei größeren Aufträgen werden Vergleichsangebote oder Vergabevermerke verlangt. Die Schwellen unterscheiden sich stark: Die Stiftung Umwelt und Entwicklung NRW verlangt ab 3.000 € drei Kostenvoranschläge, die Kulturstiftung des Bundes nennt je nach Zeitraum Schwellen bis 25.000 € netto, das bayerische LEADER-Merkblatt verlangt Vergabeunterlagen bei Aufträgen über 10.000 € netto.
Aufbewahrung, Prüfung und Stichproben
Auch nach der Abgabe bleibt etwas zu tun: Sie müssen die Belege aufbewahren. Die ANBest-P des Bundes, die ANBest-GK und die ANBest-P Bayerns und Nordrhein-Westfalens nennen fünf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises, sofern nicht steuerrechtliche oder andere Vorschriften eine längere Frist verlangen. Die Kulturstiftung des Bundes rechnet fünf Jahre ab Abschluss der Prüfung. Eine Aufbewahrung als elektronisches Dokument ist nach den Bundes-Fassungen in der Regel vorgesehen; bei gescannten Unterlagen muss die Übereinstimmung mit dem Original gewahrt bleiben.
Die Bewilligungsbehörde darf nach den ANBest-P (Nr. 7) Bücher, Belege und Geschäftsunterlagen anfordern und vor Ort prüfen. Auch der Rechnungshof kann prüfen. Nach den Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO erfolgt bei Projektförderung die vertiefte Prüfung regelmäßig stichprobenweise, nach einer ersten kursorischen Prüfung. Die kursorische Prüfung soll innerhalb von drei Monaten, die vertiefte innerhalb von neun Monaten abgeschlossen sein.
Eine saubere, vollständige Belegliste hilft, diese Prüfung kurz zu halten. Wenn Ihr Fördergeber Belege nachfordert, finden Sie jeden Beleg über seine laufende Nummer.
Rückforderung und Zinsen: Worum es bei Fehlern geht
Der Verwendungsnachweis ist kein Formalismus. Nach den ANBest-P (Nr. 8) muss die Zuwendung erstattet werden, soweit der Bescheid mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen, widerrufen oder unwirksam wird. Als Beispiele nennen die Nebenbestimmungen unrichtige oder unvollständige Angaben zur Erlangung der Zuwendung und die nicht zweckentsprechende Verwendung. Ein Widerruf ist auch möglich, wenn Mittel nicht alsbald verwendet werden, Auflagen oder Fristen nicht eingehalten werden oder der Verwendungsnachweis verspätet kommt.
Erstattungsbeträge werden nach Nr. 8.4 der Bundes-ANBest-P mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) jährlich verzinst. Zinsen können auch für Mittel verlangt werden, die nicht zeitnah verwendet wurden, also länger als sechs Wochen nach Auszahlung für fällige Zahlungen unverbraucht blieben. Die Kulturstiftung des Bundes weist in ihrem Leitfaden darauf hin, dass sich seit Juli 2023 Zinsen von über 8 Prozent ergeben.
Ob eine fehlende Rechnung oder ein Zahlendreher Folgen hat, entscheidet die Bewilligungsstelle im Einzelfall. Wer eine Lücke selbst bemerkt, tut gut daran, sie früh anzusprechen und zu erklären, statt sie bis zur Prüfung liegen zu lassen. Wenn eine Rückforderung im Raum steht, wenden Sie sich an die Bewilligungsstelle und gegebenenfalls an eine Beratung; die Nachweisliste ersetzt diese nicht.
Häufige Fehler und eine kurze Checkliste
Aus den Leitfäden der Fördergeber lassen sich wiederkehrende Stolpersteine ablesen. Die Kulturstiftung des Bundes nennt zum Beispiel die Verwendung der Mittel außerhalb der Sechswochenfrist, Abweichungen über 20 Prozent in einer Hauptposition ohne Begründung und einen Nachweis nach Buchungs- statt Zahlungsdatum. Engagement Global weist darauf hin, dass die Summen in der Software nicht mit der Belegliste übereinstimmen dürfen und die Belegliste unvollständig sein kann.
- Zahlungen außerhalb des Förderzeitraums eingetragen
- Rechnungsdatum statt Zahlungsdatum verwendet
- Summe der Belegliste weicht von der Summe im zahlenmäßigen Nachweis ab
- Buchungen ohne Zuordnung zu einer Position des Finanzplans
- Privatanteile oder nicht zum Projekt gehörende Buchungen nicht herausgenommen
- Rechnung fehlt, der Zahlungsgrund auf dem Kontoauszug sagt nicht, wofür bezahlt wurde
- Einnahmen vergessen: Spenden, Teilnahmegebühren, Zuschüsse Dritter
- Weitere Zuschüsse für denselben Zweck nicht gemeldet (Mitteilungspflicht nach Nr. 5 der ANBest-P)
- Frist aus dem Bescheid nicht im Kalender
So kommen Sie vom Kontoauszug zur Belegliste
Die Arbeit lässt sich in fünf Schritten erledigen. Erstens Bescheid und Finanzplan nehmen, den Förderzeitraum und die Kostenpositionen mit Plan-Beträgen notieren. Zweitens den Kontoauszug für den Förderzeitraum aus dem Online-Banking als CSV exportieren. Drittens jede Buchung des Vorhabens einer Position zuordnen und alles, was nicht dazugehört, herausnehmen. Viertens die Summen je Position bilden und mit dem Plan vergleichen. Fünftens die Liste ordnen und mit den vorhandenen Belegen abgleichen.
Genau diese Schritte übernimmt die Nachweisliste. Sie lesen die CSV-Datei ein, schlagen Zuordnungen anhand von Empfänger und Verwendungszweck vor, bilden die Summen je Position und zeigen den Soll-Ist-Vergleich mit Abweichungen in Euro und Prozent. Buchungen außerhalb des Förderzeitraums und noch nicht zugeordnete Buchungen werden eigens aufgelistet. Das Ergebnis erhalten Sie als Excel- und CSV-Datei, damit Sie es in die Vorlage Ihres Fördergebers übertragen können, und als PDF zum Ablegen.
Was die Nachweisliste nicht tut: Sie entscheidet nicht, ob eine Ausgabe förderfähig ist, und sie ersetzt keine Rechnung. Sie hilft beim Zusammenstellen. Ob die Form passt, sagt Ihnen Ihr Bescheid oder die Bewilligungsstelle.
Gliederung für den Sachbericht
Der Sachbericht ist der zweite Teil des Verwendungsnachweises und für viele der unbeliebtere. Dabei verlangen die ANBest-P nur, die Verwendung und das erzielte Ergebnis darzustellen, die Ergebnisse den Zielen gegenüberzustellen und die Notwendigkeit und Angemessenheit der Arbeit zu erläutern. Die Kulturstiftung des Bundes nennt als Richtwert etwa eine DIN-A4-Seite für den Endverwendungsnachweis. Das Merkblatt zu Demokratie leben ergänzt die Erläuterung der wichtigsten Ausgabenpositionen.
Die Nachweisliste liefert dafür eine Gliederung mit Platzhaltern. Die Texte schreiben Sie selbst, denn nur Sie kennen das Vorhaben. Eine bewährte Reihenfolge:
- Kopfdaten: Träger, Aktenzeichen des Bescheids, Förderzeitraum, tatsächliche Projektdauer
- Ziele aus dem Antrag in zwei bis drei Sätzen
- Verlauf des Projekts in zeitlicher Reihenfolge
- Ergebnisse und Zielerreichung: Teilnehmende, Veranstaltungen, Produkte, gegebenenfalls Kennzahlen
- Abweichungen von der Planung mit Gründen, auch bei den Ausgaben
- Erläuterung der wichtigsten Ausgabenpositionen
- Notwendigkeit und Angemessenheit der geleisteten Arbeit
- Öffentlichkeitsarbeit und Nachweis des Fördergeberhinweises, falls verlangt
- Ausblick oder Schlussfolgerungen
Was Sie jetzt tun können
Auch wenn Ihr Nachweis erst in einigen Monaten fällig ist: Beginnen Sie früh. Die Stiftung Umwelt und Entwicklung NRW empfiehlt, mit der Abrechnung bereits am ersten Projekttag zu beginnen. Das Demokratie-leben-Merkblatt verlangt, die Belegliste laufend zu pflegen. Legen Sie für jede Zahlung gleich ab, zu welcher Position sie gehört, und sammeln Sie Rechnungen und Verträge an einem Ort. Tragen Sie die Frist aus dem Bescheid in den Kalender ein.
Wenn Sie vorab erfahren möchten, wann die Nachweisliste startet, tragen Sie sich auf der Warteliste ein. Das kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Zum Start bekommen Sie eine E-Mail.
Quellen
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), Bund, gültig ab 24.04.2025
- Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO (Zuwendungen, Nachweis, Prüfung, Erstattung)
- § 44 BHO: Zuwendungen, Verwendungsnachweis und Prüfungsrecht
- ANBest-GK des Bundes, Fassung ab 28.06.2024 (GMBl Nr. 23/2024)
- ANBest-P Bayern, Anlage 2 zu den Verwaltungsvorschriften zu Art. 44 BayHO
- ANBest-P Nordrhein-Westfalen (Bezirksregierung Arnsberg)
- ANBest-P Nordrhein-Westfalen als Anlage 2 zu Nr. 5.1 zu § 44 LHO (Justizportal NRW)
- Leitfaden zur Projektabrechnung der Kulturstiftung des Bundes (Stand 01.06.2026)
- Merkblatt Verwendungsnachweis (ANBest-GK), Demokratie leben, Stand 24.11.2020 (Landkreis Mittelsachsen)
- Merkblatt zum LEADER-Zahlungsantrag, Stand August 2022 (Bayerisches Landwirtschaftsministerium)
- Verwendungsnachweis LEADER, Stand 01.22 (Niedersachsen)
- Förderrichtlinie Vereinsförderung (Landessportbund Brandenburg)
- Hilfestellung Verwendungsnachweis, Stand März 2026 (Engagement Global, Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung)
- Hinweise zum Verwendungsnachweis (Stiftung Umwelt und Entwicklung NRW)
- Checkliste Verwendungsnachweis (Berliner Landeszentrale für politische Bildung)
- Hinweise zum Verwendungsnachweis ab 2024 (Kulturbüro Oberhausen)
Häufige Fragen
Was ist eine Belegliste?
Eine Belegliste ist eine Tabelle, in der jede Einnahme und Ausgabe des geförderten Vorhabens einzeln steht, mit Tag, Empfänger oder Einzahler, Grund und Betrag. Sie gehört bei Projektförderung häufig zum zahlenmäßigen Nachweis. Die Belege selbst müssen Sie meist nur auf Verlangen vorlegen.
Ersetzt die Nachweisliste meine Buchhaltung?
Nein. Sie bereitet nur den Nachweis für ein Vorhaben vor. Wer eine Buchhaltung führt, kann die Liste auch von dort exportieren. Für alle anderen ist der Kontoauszug als CSV ein einfacher Start.
Gilt die Liste für jeden Fördergeber?
Die Grundangaben einer Belegliste sind bei vielen Fördergebern ähnlich. Einzelheiten wie Fristen, Formulare oder Portale unterscheiden sich aber. Was Ihr Fördergeber verlangt, steht in Ihrem Bescheid.
Kann ich die Nachweisliste schon heute kaufen?
Noch nicht. Die Nachweisliste startet in Kürze. Mit einem Platz auf der Warteliste werden Sie als Erstes benachrichtigt. Es wird nichts verkauft und nichts abgebucht.
Was passiert mit meinem Kontoauszug?
Die Datei wird nur für Ihre Auswertung verwendet und nach 24 Stunden automatisch gelöscht. Sie wird nicht weitergegeben. Auf Wunsch können Sie vor dem Hochladen Spalten wie Kontonummern oder private Buchungen aus der CSV entfernen.
Was bedeutet die Warnung bei Abweichungen über 20 Prozent?
Wenn eine Kostenposition im Vergleich zum Finanzplan um mehr als 20 Prozent abweicht, markiert die Nachweisliste sie. Das ist ein Hinweis zum Nachsehen. In manchen Regelwerken ist 20 Prozent eine Grenze für Verschiebungen zwischen Positionen. Ob sie bei Ihnen gilt, sagt Ihr Bescheid.
Was ist der Unterschied zwischen Sachbericht und zahlenmäßigem Nachweis?
Der Sachbericht beschreibt in Worten, was mit der Förderung erreicht wurde, und vergleicht die Ergebnisse mit den Zielen. Der zahlenmäßige Nachweis zeigt in Zahlen, welche Einnahmen und Ausgaben es gab, gegliedert nach dem Finanzierungsplan. Beide gehören nach den ANBest-P zum Verwendungsnachweis.
Muss ich bei der Abgabe alle Belege mitschicken?
Bei der Projektförderung nach den ANBest-P in der Regel nicht. Die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sehen einen Nachweis ohne Vorlage von Belegen vor, ergänzt um die Belegliste. Die Belege halten Sie bereit und legen sie auf Verlangen vor. Manche Programme verlangen aber Belege oder Kontoauszüge schon mit der Abgabe. Maßgeblich ist Ihr Bescheid.
Bis wann muss ich den Verwendungsnachweis abgeben?
Nach den ANBest-P des Bundes sowie von Bayern und Nordrhein-Westfalen innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zwecks, spätestens sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums. Andere Regeln sind abweichend, etwa ein Jahr nach den ANBest-GK. Die verbindliche Frist steht in Ihrem Bescheid.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Ein verspäteter Verwendungsnachweis kann nach den ANBest-P zum Widerruf der Zuwendung führen, mit Erstattung und Zinsen. Wenn die Frist knapp wird, sollten Sie die Bewilligungsstelle rechtzeitig und schriftlich um eine Verlängerung bitten. Ob sie zustimmt, entscheidet sie selbst.
Wie lange muss ich die Belege aufbewahren?
Die ANBest-P des Bundes, die ANBest-GK und die Fassungen von Bayern und Nordrhein-Westfalen nennen fünf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises, falls nicht steuerrechtlich oder anderweitig eine längere Frist gilt. Die Kulturstiftung des Bundes rechnet fünf Jahre ab Abschluss der Prüfung. Prüfen Sie zusätzlich die steuerlichen Aufbewahrungsfristen für Ihren Verein.
Reicht der Kontoauszug als Beleg?
Als Zahlungsnachweis häufig ja, als Beleg für die Leistung nicht. Der Kontoauszug zeigt, dass gezahlt wurde. Die Rechnung oder der Vertrag zeigt, wofür. Viele Fördergeber verlangen beides auf Anforderung. Bei Barzahlungen genügt oft die Quittung.
Darf ich Geld zwischen Kostenpositionen verschieben?
Das hängt vom Bescheid ab. Nach den ANBest-P des Bundes ist das Gesamtergebnis des Finanzierungsplans verbindlich, und Einzelansätze dürfen um bis zu 20 Prozent überschritten werden, wenn Einsparungen an anderer Stelle ausgleichen. Bei Festbetragsfinanzierung gilt das nicht. Andere Regelwerke nennen keine Prozentzahl und verlangen Zustimmung. Fragen Sie im Zweifel vor der Ausgabe nach.
Was ist, wenn ich weniger ausgegeben habe als geplant?
Dann sind die tatsächlichen Ausgaben maßgeblich, nicht die geplanten. Je nach Finanzierungsart verringert sich die Förderung oder es ist zu viel gezahltes Geld zurückzuzahlen. Die Kulturstiftung des Bundes nennt für nicht benötigte Restmittel eine Rückzahlungsfrist von fünf Wochen. Lesen Sie, welche Finanzierungsart in Ihrem Bescheid steht.
Was gilt bei Vorsteuerabzug und Umsatzsteuer?
Wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, setzt im Nachweis nur Nettobeträge an. Die abziehbare Umsatzsteuer gehört nach den Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Wer nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, setzt in der Regel die Bruttobeträge an. Ob das bei Ihnen zutrifft, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Was ist ein einfacher Verwendungsnachweis?
Ein vereinfachter Nachweis für bestimmte Fälle. Nach den ANBest-P des Bundes genügt er unter anderem, wenn feste Beträge zugrunde gelegt und vollständig verwendet wurden; eine Belegliste entfällt dann. Welche Form für Sie gilt, steht im Bescheid.
Was ist ein Zwischennachweis?
Ein Nachweis für ein Vorhaben, das noch nicht abgeschlossen ist, zum Beispiel am Ende eines Haushaltsjahres. Nach den ANBest-P des Bundes stellt er Einnahmen und Ausgaben summarisch dar, ohne Belegliste. Die Kulturstiftung des Bundes verlangt ihn nur, wenn der Förderzeitraum über ein Kalenderjahr hinausgeht.
Muss ich weitere Zuschüsse für dasselbe Projekt melden?
Ja, in der Regel. Nach Nr. 5 der ANBest-P müssen Sie die Bewilligungsstelle unverzüglich informieren, wenn Sie für denselben Zweck weitere Zuwendungen oder Drittmittel beantragen oder erhalten. Das beeinflusst auch den Finanzierungsplan.
Gelten Ehrenamt und Eigenleistungen als Ausgabe?
Nicht in jedem Programm. Die Stiftung Umwelt und Entwicklung NRW akzeptiert Ehrenamt mit Stundenzetteln und festen Stundensätzen, die Kulturstiftung des Bundes verlangt bei Ehrenamtlichen eine vertragliche Vereinbarung für Leistungen über das Ehrenamt hinaus. Ob unbare Eigenleistungen zählen, regelt Ihr Bescheid.
Wer prüft mein Ergebnis?
Die Bewilligungsstelle prüft den Nachweis. Nach den Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO folgt auf eine kursorische Prüfung bei Projektförderung regelmäßig eine stichprobenweise vertiefte Prüfung. Auch Rechnungshöfe können prüfen.
Kann ich die Liste in das Formular meines Fördergebers übernehmen?
Meist ja. Die Excel- und CSV-Ausgabe ist so aufgebaut, dass Sie die Spalten in Vorlagen oder Förderportale kopieren können. Manche Fördergeber geben Spalten und Reihenfolge verbindlich vor. Prüfen Sie das vorher.
Kostenlos vormerken
Nachweisliste startet in Kürze. Tragen Sie sich ein, dann werden Sie als Erstes per E-Mail benachrichtigt. Es wird nichts verkauft und nichts abgebucht.
Fragen? Schreiben Sie uns
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