Bonrollen mit Ihrem Logo: feste Preise, Druckfreigabe vorab, Lieferung an die Tür.
Sie laden Ihr Logo hoch und wählen Rollenbreite, Menge und den Aufdruck für die Rückseite, zum Beispiel einen QR-Code zu Ihrer Google-Bewertung. Sie sehen vorab ein Druck-PDF zur Freigabe, dann druckt und liefert ein Druckpartner.
Vorläufige Preise; Produktion und Versand übernimmt ein Druckpartner. Heute wird nichts verkauft.
Für wen
- Gastronomie, Cafés, Imbisse und Eisdielen, deren Gäste den Bon ohnehin in der Hand halten
- Bäckereien und Metzgereien mit vielen kleinen Bons am Tag
- Einzelhandel, Blumenläden, Kioske, Hofläden und Friseure mit eigenem Kassendrucker
- Betriebe, die mehr Google-Bewertungen möchten oder einen festen Hinweis auf den Bons brauchen, etwa zu Öffnungszeiten oder Umtausch
Sie geben ein
- Ihr Logo als Datei (am besten Vektor als PDF oder SVG, ersatzweise PNG in hoher Auflösung)
- Rollenbreite 57 mm oder 80 mm, passend zu Ihrem Kassen- oder Kartendrucker
- Menge: 100, 250 oder 500 Rollen
- für die Rückseite: Link zu Ihrer Google-Bewertung für den QR-Code oder einen kurzen Hinweistext
Sie bekommen
- Thermo-Bonrollen im Standardformat mit 12 mm Kern, geeignet für gängige Kassendrucker
- Ihr Logo und Ihren Aufdruck auf der Rückseite, also auf der Seite ohne Thermoschicht
- ein automatisch erzeugtes Druck-PDF zur Freigabe, bevor etwas gedruckt wird
- einen festen Preis je Rolle ohne Rechnen mit Zuschlägen
- Lieferung durch einen Druckpartner direkt an Ihre Adresse
Muster einer Druckfreigabe-Prüfliste
Beispieldaten zur Veranschaulichung, kein echter Betrieb.
| Prüfpunkt | Status | Befund |
|---|---|---|
| Logo-Auflösung | grün | Vektordatei, scharf in jeder Größe |
| Rollenbreite und Druckbereich | grün | 80 mm Rolle, Logo 36 mm breit, mittig, mit Rand |
| QR-Code Größe und Ruhezone | gelb | Code 22 mm, Ruhezone knapp, Rand wird auf 4 mm vergrößert |
| QR-Code Linkprüfung | grün | Link führt zur Bewertungsseite des Betriebs |
| Kontrast und Farbe | grün | Schwarz auf hellem Papier, gut lesbar |
| Hinweistext | gelb | Zeile 3 sehr lang, wird auf zwei Zeilen umbrochen |
| Laufrichtung der Rolle | grün | Aufdruck liegt auf der Rückseite, Thermoschicht bleibt frei |
Preis
100 Rollen
3,90 € je Rolle390 € für die Mindestmenge, Rollenbreite 57 mm oder 80 mm
250 Rollen
3,40 € je Rolle850 € gesamt, gleicher Aufdruck auf allen Rollen
500 Rollen
2,90 € je Rolle1.450 € gesamt, günstigster Rollenpreis der Staffel
Geplante Startpreise. Heute wird nichts verkauft und nichts abgebucht. Der verbindliche Endpreis steht vor jedem Kauf da.
So läuft es ab
- Vormerken, das kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
- Zum Start bekommen Sie eine E-Mail mit dem Link zur Bestellseite.
- Sie laden Ihr Logo hoch, wählen Breite und Menge und geben den Link für den QR-Code oder Ihren Hinweistext ein.
- Das System erzeugt automatisch ein Druck-PDF. Sie prüfen es und geben es frei oder korrigieren.
- Erst nach Ihrer Freigabe und der Bezahlung geht der Auftrag an den Druckpartner.
- Der Druckpartner produziert die Rollen und liefert sie an Ihre Adresse.
Was das Angebot nicht leistet
- Heute wird nichts verkauft. Die Preise sind vorläufig und können sich bis zum Start ändern.
- Produktion und Versand übernimmt ein Druckpartner. Lieferzeiten nennen wir erst, wenn der Partner feststeht.
- Mindestmenge sind 100 Rollen. Einzelne Rollen oder Muster bieten wir nicht an.
- Wir können nicht für jeden Kassendrucker garantieren, dass er Rollen mit Rückseitendruck gut verarbeitet. Prüfen Sie Ihr Gerätehandbuch. Eine Probe vorab klären wir im Bestellablauf.
- Das Papier ist Standard-Thermopapier. Ob es BPA-frei, BPS-frei oder phenolfrei ist, steht vor dem Start in den Produktdaten. Die Angabe machen wir erst mit dem Datenblatt des Partners.
- Keine Rechts- oder Steuerberatung. Zu Belegpflicht und Aufbewahrung fragen Sie Ihre Steuerberatung.
Bonrollen mit Logo: Maße, Papier, Rückseitendruck und Pflichten im Überblick
Welche Maße hat eine Bonrolle und was bedeuten die Zahlen?
Auf Verpackungen und in Shops steht oft eine Zahlenfolge wie 80 x 80 x 12 oder 57 x 40 x 12. Die erste Zahl ist die Breite des Papiers in Millimetern, die zweite der Außendurchmesser der vollen Rolle, die dritte der Durchmesser der Kernhülse. Manche Händler geben statt des Durchmessers die Länge in Metern an. Prüfen Sie deshalb beim Vergleich immer, was gemeint ist.
Zwei Beispiele aus dem Handel zeigen die üblichen Werte. Eine Thermorolle für Kassen mit 80 mm Breite, 80 m Länge und 12 mm Kern hat laut Datenblatt eines Anbieters einen Gesamtdurchmesser von 75 mm und ein Papiergewicht von 48 g/m². Eine schmale Rolle mit 57 mm Breite, 40 mm Außendurchmesser und 12 mm Kern fasst bei einem anderen Anbieter 18 Meter und wiegt 55 g/m². Der Anbieter dieser kleinen Rolle weist sie ausdrücklich als Rolle ohne Aufdruck aus.
Diese Zahlen sind keine Norm, sondern Handelsüblichkeit. Ihr Drucker kennt nur Grenzen: eine passende Breite, einen maximalen Außendurchmesser im Rollenfach und einen Kern, auf den die Halterung passt. Wenn eine Rolle in diese Grenzen fällt, läuft sie. Deshalb lohnt der Blick ins Handbuch oder auf das Schild im Rollenfach, bevor Sie größere Mengen bestellen.
57 mm oder 80 mm: Welche Breite brauche ich?
Die Breite ergibt sich aus dem Gerät, nicht aus dem Wunsch. Schmale Rollen mit 57 mm stecken meist in Kartenterminals, Taxametern, mobilen Bondruckern und kleinen Kassenmodulen. Rollen mit 80 mm gehören in die klassischen Kassendrucker auf dem Tresen, wie sie in Gastronomie und Einzelhandel verbreitet sind. Beide Breiten sind im Handel Standard.
Ein Fehler, der im Alltag oft passiert: Eine lange 80-Meter-Rolle passt nicht in ein Gerät für kurze Rollen, und eine Rolle für reine Kartenterminals ist mit 18 Metern oder weniger für einen Kassenbetrieb zu kurz, weil sie ständig gewechselt werden müsste. Ein Händler weist bei seiner Kassenrolle ausdrücklich darauf hin, dass sie für reine EC-Geräte nicht geeignet ist.
Wer mehrere Geräte betreibt, etwa Kasse und Kartenterminal, braucht beide Breiten. Das geht bei Bonlogo in einer Bestellung, aber mit je einem eigenen Druck-PDF, denn das Logo wird für die Breite angepasst und nicht einfach verkleinert.
Thermopapier und Bisphenol: Was ist seit 2020 anders?
Kassenbons bestehen meist aus Thermopapier. Es trägt eine Schicht, die unter Hitze schwarz wird. Dafür braucht die Beschichtung einen Farbentwickler, der laut Umweltbundesamt etwa 0,5 bis 3 Prozent des Papiers ausmacht. Lange war das vor allem Bisphenol A (BPA), später auch Bisphenol S (BPS).
Für BPA gilt seit dem 2. Januar 2020 eine EU-weite Beschränkung. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2016/2235, die Anhang XVII der REACH-Verordnung ändert. Thermopapier darf danach nicht in Verkehr gebracht werden, wenn es BPA in einer Konzentration von 0,02 Gewichtsprozent oder mehr enthält. Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass dies auch das Aushändigen von Bons an Kunden und den Abverkauf von Restbeständen erfasst.
Seitdem sind viele Hersteller auf BPS ausgewichen, und auch dieser Stoff ist umstritten. Das Umweltbundesamt führt BPS als reproduktionstoxisch (Kategorie 1B) und nennt es einen besonders besorgniserregenden Stoff unter REACH. Deutschland hat zudem bei der Europäischen Chemikalienagentur einen Beschränkungsvorschlag für Bisphenole mit hormonähnlichen Eigenschaften eingereicht, der BPA, BPS, BPF, BPB und BPAF nennt. Wie das Verfahren ausgeht, ist offen.
Es gibt auch Thermopapier ganz ohne Bisphenol und ohne Phenol. Das Umweltbundesamt bewertet entwicklerfreies Papier positiv, weil es einen schwarzen Farbstoff und ein Polymer nutzt, die in der Papierindustrie üblich sind. Verbraucher erkennen den Unterschied nicht, weil es keine Kennzeichnung gibt. Als Betrieb fragen Sie deshalb den Lieferanten und lassen sich die Angabe im Datenblatt zeigen.
- BPA: seit 2. Januar 2020 ab 0,02 Gewichtsprozent im Thermopapier nicht mehr zulässig
- BPS: derzeit nicht pauschal verboten, aber gesundheitlich umstritten
- phenolfreie oder entwicklerfreie Papiere: für Betriebe die vorsorgliche Wahl
Belegausgabepflicht: Was gilt für Betriebe mit Kasse?
Wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem erfasst, muss dem Kunden nach § 146a Absatz 2 der Abgabenordnung einen Beleg ausstellen und zur Verfügung stellen, und zwar im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Geschäftsvorfall. Das gilt seit dem 1. Januar 2020.
Aus der Praxisberichterstattung zur Bonpflicht ergibt sich: Die Pflicht trifft den Händler, nicht den Kunden. Der Kunde muss den Bon nicht mitnehmen. Der Beleg kann auch elektronisch bereitgestellt werden, zum Beispiel per E-Mail, Download-Link, QR-Code oder App. Das Umweltbundesamt nennt als Voraussetzung die Zustimmung des Kunden, die formlos möglich ist und auch stillschweigend erfolgen kann. Ein reiner E-Bon-Betrieb ist aber keine sichere Lösung, denn Kunden können weiter einen Papierbon verlangen.
Bei Verkauf von Waren an eine Vielzahl nicht bekannter Personen können die Finanzbehörden nach pflichtgemäßem Ermessen von der Belegausgabepflicht befreien. Das ist ein Einzelfall auf Antrag und kein Anspruch, und eine Befreiung kann widerrufen werden. Wer das erwägt, spricht zuerst mit der Steuerberatung.
Für diese Seite folgt daraus: Papierbons werden weiter gebraucht, und weil jeder Bon ohnehin ausgegeben wird, ist die Rückseite eine Fläche, die Sie nutzen können. Bonlogo ist aber keine Steuerberatung. Zu Ihrer konkreten Kassenpflicht fragen Sie Ihre Steuerberatung.
Rückseitendruck: Wie funktioniert er und worauf kommt es an?
Thermopapier hat zwei Seiten mit verschiedenen Aufgaben. Die Vorderseite trägt die wärmeempfindliche Schicht. Nur diese Seite reagiert auf den Druckkopf. Die Rückseite ist unbeschichtet und kann bedruckt werden, ohne dass das Bonbild gestört wird. Dort stehen dann Ihr Logo, ein QR-Code oder ein Hinweis.
Das hat eine technische Konsequenz. Liegt die Rolle falsch herum im Gerät, berührt die unbeschichtete Seite den Druckkopf, und es wird nichts gedruckt. Bei bedruckten Rückseiten, zum Beispiel mit Werbung, kann laut einer Fachantwort die Farbe unter Hitze schmelzen und den Druckkopf verschmutzen. Das ist kein Grund, auf Rückseitendruck zu verzichten, aber ein Grund, auf die Ausführung zu achten.
Worauf Sie bei einem Anbieter für Rückseitendruck achten sollten: Die Farbe muss vollständig durchgetrocknet und für den Kontakt mit dem Druckkopf geeignet sein. Der Aufdruck sollte nicht bis an den Rand oder in den Randbereich laufen, in dem das Papier geführt wird. Flächen mit viel Farbe sind riskanter als feine Linien. Ein Logo in einer Farbe und ein QR-Code in Schwarz genügen in der Regel.
Bonlogo plant deshalb zwei Dinge, die Sie vor der Bestellung sehen: ein Druck-PDF, in dem Druckbereich und Rand eingezeichnet sind, und einen Hinweis, wenn Ihr Entwurf zu viel Farbfläche enthält. Wie der Druckpartner im Detail arbeitet, steht erst fest, wenn er benannt ist.
QR-Code zur Google-Bewertung: So wird er sauber und erlaubt
Google bietet im Unternehmensprofil selbst einen Weg an, einen Link und einen QR-Code zur Bewertung zu erzeugen. Die Hilfe beschreibt es so: Profil über business.google.com öffnen, Rezensionen lesen, dann Mehr Rezensionen erhalten wählen. Dort können Sie den Link kopieren oder den QR-Code speichern. Laut Google geht das derzeit nur im Computerbrowser, nicht auf Mobilgeräten. Als Orte nennt Google ausdrücklich unter anderem Belege.
Wichtig sind die Regeln. Rezensionen müssen auf echten Erfahrungen beruhen. Rabatte, Gratisprodukte oder andere Gegenleistungen für Rezensionen sind laut Google verboten, ebenso das Ändern oder Entfernen von Rezensionen. Eine freundliche Bitte auf dem Bon ist erlaubt. Ein Satz wie „Wie war es bei uns? Eine kurze Bewertung hilft uns sehr“ reicht und braucht kein Angebot.
Für die Lesbarkeit zählt die Größe. Als praxisnahe Untergrenze nennt eine Fachquelle 2 x 2 cm. Der Code braucht rundum einen weißen Rand, die sogenannte Ruhezone, die vier Modulbreiten entspricht. Schwarz auf Weiß ist am sichersten. Je kürzer der Link, desto weniger Module hat der Code und desto größer wird jedes einzelne, was das Scannen erleichtert.
Probieren Sie vor jeder großen Bestellung den Code mit zwei oder drei verschiedenen Handys aus, am besten im Licht Ihres Tresens. Bonlogo prüft im Druck-PDF Größe und Ruhezone und weist auf Probleme hin. Ob der Link später noch stimmt, bleibt Ihre Verantwortung, denn gedruckte Rollen lassen sich nicht ändern.
Das Logo vorbereiten: Datei, Farbe, Größe
Ein Logo, das auf dem Bildschirm gut aussieht, kann auf einer schmalen Bonrolle enttäuschen. Der Bereich ist klein: Bei einer 57-mm-Rolle bleibt nach den Rändern nur wenig nutzbare Breite. Feine Linien, Farbverläufe und kleine Schrift verschwimmen schnell.
Bewährt ist ein einfaches Vorgehen. Nehmen Sie die einfarbige Version Ihres Logos, in Schwarz oder einer dunklen Farbe. Liefern Sie es als Vektordatei, also PDF oder SVG, damit es beliebig skaliert werden kann. Wenn Sie nur eine Bilddatei haben, nehmen Sie PNG in hoher Auflösung und vermeiden Sie JPEG, weil die Kompression Kanten verwischt. Ein Fachbeitrag zu QR-Codes sagt dasselbe für Codes: Vektorformate und Ausdruck in 100 Prozent Größe sind die sichere Wahl.
Planen Sie Rand ein. Der Aufdruck sollte nicht bis zur Papierkante laufen. Das Druck-PDF von Bonlogo zeigt den vorgesehenen Druckbereich und markiert alles, was zu nah am Rand liegt. Prüfen Sie dort auch Rechtschreibung und Adresse, denn gedruckte Fehler stehen auf hunderten Rollen.
- Logo einfarbig, Vektor als PDF oder SVG
- keine Verläufe, keine sehr feinen Linien
- Text auf der Rückseite kurz halten, besser zwei Zeilen als fünf
- ausreichend Rand zur Papierkante
- Gegenlesen von Adresse, Öffnungszeiten und Link vor der Freigabe
Was auf die Rückseite gehört, außer dem Logo
Eine Bonrolle erreicht jeden Gast, ganz ohne zusätzlichen Prospekt. Weil der Bon aber oft nur Sekunden in der Hand liegt, gilt: Weniger ist mehr. Ein Logo, ein Satz, ein QR-Code. Wer fünf Botschaften druckt, erreicht mit keiner.
Häufige sinnvolle Inhalte sind die Bitte um eine Google-Bewertung, die Webadresse oder der Hinweis auf die Online-Bestellung, ein Hinweis zu Umtausch oder Pfand und im Gastronomiebetrieb ein Allergenhinweis mit Verweis auf die Karte. Nützlich ist auch ein Satz zum Umgang mit dem Bon, etwa dass Thermopapier nicht in die Papiertonne gehört. Das zeigt Sorgfalt und kostet wenig Platz.
Nicht auf die Rückseite gehören Inhalte, die sich ändern. Preise, Aktionen mit Datum und Telefonnummern, die bald wechseln, veralten schneller, als die Rollen verbraucht sind. Bei 500 Rollen reicht der Vorrat je nach Betrieb viele Monate. Drucken Sie, was Sie in einem Jahr noch unterschreiben würden.
Haltbarkeit des Drucks und richtige Lagerung
Thermopapier gilt als empfindliche Druckform. Die Haltbarkeit hängt von der Papiersorte und den Bedingungen ab. Ein Produktdatenblatt eines Papierherstellers nennt je nach Qualität fünf bis zwölf Jahre bestätigte Lesbarkeit, bei einfachen Sorten fünf, bei hochwertigen mit Schutzschicht zwölf. Ein anderer Anbieter nennt sieben Jahre als bestätigt, wenn das Papier richtig gelagert wird. Das sind Herstellerangaben unter Idealbedingungen.
Als gute Lagerung nennen mehrere Quellen übereinstimmend 18 bis 25 °C, eine relative Luftfeuchte von 40 bis 60 Prozent und Schutz vor Licht. Die Lesbarkeit verkürzen länger anhaltende Temperaturen über 40 °C, Feuchtigkeit, direktes Sonnenlicht sowie Kontakt mit Weichmachern aus PVC-Folien und Hüllen, mit Ölen, Fetten, Alkohol und aggressiven Chemikalien. Mehrere Einflüsse zusammen, etwa Wärme und Feuchte, wirken deutlich stärker als einzeln.
Für Ihren Betrieb heißt das: Lagern Sie Rollen im Karton, trocken und dunkel, nicht neben der Fritteuse und nicht am sonnigen Fenster. Ein Druckkopf mit falscher Einstellung kann den Druck zu hell machen und die Haltbarkeit verkürzen. Wird ein Bon blass, ist das meist eine Frage von Gerät und Lagerung, nicht von Ihrem Aufdruck.
Das Verblassen betrifft die Thermoschicht. Ein aufgedruckter Rückseitentext hängt nicht von der Hitzeschicht ab. Pflichtangaben gehören trotzdem nicht auf die Rückseite, sondern auf den Bon selbst und in die Kassensoftware.
Aufbewahrung: Was gilt für die Belege im Betrieb?
Hier ist die Unterscheidung wichtig. Der Bon, den Ihr Gast mitnimmt, ist sein Beleg. Ihre eigenen Aufzeichnungen sind die Kassendaten, die Ihre Kasse speichert, und die zugehörigen Unterlagen. Welche Fristen für Sie gelten, klärt Ihre Steuerberatung.
Zur Orientierung nennt die IHK Koblenz für Buchungsbelege eine Aufbewahrungsfrist von acht Jahren, wenn die Frist ab dem 1. Januar 2025 beginnt. Für Belege, die bis Ende 2024 entstanden sind, galten noch zehn Jahre. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem das Dokument entstanden ist. Die IHK rät außerdem, Thermopapierbelege zur Sicherung zu kopieren, weil der Druck verblassen kann. Das gilt vor allem für Belege, die Sie selbst aufbewahren müssen, zum Beispiel Einkaufsbons des Betriebs.
Wer Papierbelege einscannt, muss die Anforderungen an Unveränderbarkeit und Auswertbarkeit beachten, die die IHK nennt. Auch dazu berät die Steuerberatung. Bonlogo ändert an diesen Pflichten nichts und ersetzt keine Beratung.
Rollenverbrauch und Preis: Wie viel brauche ich?
Die Frage nach der richtigen Menge lässt sich mit einer einfachen Rechnung beantworten. Ein Rechenbeispiel mit erfundenen Zahlen: Ein Bäcker druckt am Tag 300 Bons mit je etwa 12 cm Länge. Das sind 36 Meter Papier. Eine 80-Meter-Rolle reicht dann gut zwei Tage, in einer Woche braucht er etwa drei bis vier Rollen. Auf ein Jahr gerechnet sind das rund 170 bis 200 Rollen. Mit der Staffel für 250 Rollen hätte er einen Vorrat für etwa ein Jahr, bei vorläufigen 3,40 € je Rolle also 850 €.
Ein Café mit 60 Bons am Tag und schmalen 18-Meter-Rollen kommt auf andere Zahlen. Jeder Bon braucht etwa 10 cm, am Tag also 6 Meter, und eine Rolle hält rund drei Tage. Das sind im Jahr gut 100 Rollen. Das passt zur Mindestmenge, birgt aber das Risiko, dass ein Vorrat von einem Jahr in der Lagerung altert. Rechnen Sie also lieber etwas knapper und bestellen Sie nach.
Warum kostet eine bedruckte Rolle mehr als eine blanke? Zum Vergleich: Ein Händler bietet 50 Rollen im Format 57 x 40 x 12 ohne Aufdruck für 46,29 € inklusive Mehrwertsteuer an, das sind etwa 0,92 € netto je Rolle. Ein Rückseitendruck ist ein eigener Arbeitsgang mit Einrichtung, Druckplatten oder digitalem Druck, Trocknung und Prüfung, der bei kleinen Auflagen anteilig ins Gewicht fällt. Deshalb liegt die Staffel bei Bonlogo höher und fällt mit der Menge.
Bonlogo nennt vorläufig feste Preise je Rolle: 3,90 € bei 100, 3,40 € bei 250 und 2,90 € bei 500 Rollen. Eine Einrichtungsgebühr für das Logo ist nicht vorgesehen. Wie Umsatzsteuer und Versand ausgewiesen werden, steht mit dem Start fest. Bis dahin sind alle Zahlen Planwerte.
Entsorgung und Umwelt: Was Betriebe wissen sollten
Das Umweltbundesamt empfiehlt aus Vorsorgegründen, alle Thermopapiere im Restmüll zu entsorgen. Der Grund: Phenolische Farbentwickler können sich im Altpapier verteilen und über Recyclingprodukte wie Toilettenpapier zurück zu den Verbrauchern gelangen. Das gilt auch für Leerrollen mit Papierresten und für Bons im Büro oder an der Kasse.
Eine Ausnahme beschreibt das Umweltbundesamt für entwicklerfreies Papier. Kleine Mengen davon dürfen ins Altpapier. Größere Mengen, etwa aus Supermarktkassen, gehören zum Verpackungs-Altpapier, weil der Farbstoff schwer zu entfernen ist und recyceltes Papier einfärbt. Die Kernhülsen aus Pappe sind davon getrennt zu betrachten. Fragen Sie im Zweifel Ihren Entsorger.
Zum Umgang im Alltag: BPA kann über die Haut aufgenommen werden. Nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung, die das Umweltbundesamt wiedergibt, ist Hautkontakt mit Thermopapier nach der Nahrung die zweitwichtigste Quelle. Die BUND-Zusammenfassung zitiert den Ausschuss für Risikobewertung der Chemikalienagentur, der für Beschäftigte an der Kasse ein Risiko sah, besonders für Schwangere. Das betraf Bons mit BPA, die heute nicht mehr zulässig sind. Für Ersatzstoffe liegen weniger Daten vor.
Praktisch bedeutet das für Betriebe: Wechseln Sie nach Möglichkeit zu entwicklerfreiem oder phenolfreiem Papier, geben Sie Kindern keine Bons zum Spielen und waschen Sie nach langem Hantieren die Hände. Das Umweltbundesamt empfiehlt außerdem, wo möglich elektronische Belege anzubieten. Ein Papierbon mit QR-Code auf der Rückseite und ein E-Bon auf Wunsch schließen sich nicht aus.
Typische Probleme beim Einlegen und Drucken
Wenn nach dem Rollenwechsel ein leerer Bon kommt, ist fast immer die Laufrichtung schuld. Nur die beschichtete Seite reagiert auf Hitze. Zum Prüfen streichen Sie mit dem Fingernagel fest über das Papier: Auf der beschichteten Seite entsteht ein dunkler Strich. Diese Seite muss zum Druckkopf zeigen. Als Faustregel kommt das Papier bei vielen Geräten von unten aus dem Schlitz, die bedruckte Seite zeigt zum Bediener.
Bei Rollen mit Rückseitendruck gilt dieselbe Regel, nur liegt der Aufdruck auf der Seite, die der Druckkopf nicht berührt. Sie erkennen die Rückseite also an Logo und QR-Code, die Seite ohne Aufdruck ist die Thermoseite. Der Fingernageltest bestätigt es. Ein kurzer Einlegehinweis soll jeder Lieferung beiliegen.
Weitere Ursachen für Probleme: Der Außendurchmesser ist zu groß fürs Rollenfach, das Papier läuft schräg, weil die Rolle nicht mittig sitzt, oder der Druckkopf ist verschmutzt und druckt streifig. Zu helle Bons können auch an einer zu niedrigen Druckdichte im Gerät liegen. Dann hilft die Einstellung im Kassenmenü, nicht neues Papier.
Sollte nach dem ersten Einsatz eine Rolle mit Rückseitendruck Probleme machen, melden Sie das dem Anbieter mit einem Foto von Rolle und Bon. Das ist sinnvoller, als die ganze Lieferung aufzubrauchen.
So soll der Ablauf bei Bonlogo aussehen
Heute können Sie sich nur vormerken. Das kostet nichts, verpflichtet zu nichts und es wird nichts verkauft. Zum Start erhalten alle Vorgemerkten eine E-Mail mit dem Link zur Bestellseite.
Dort laden Sie Ihr Logo hoch, wählen Breite und Menge, tragen den Bewertungslink oder Ihren Hinweistext ein und sehen sofort ein automatisch erzeugtes Druck-PDF. Es zeigt den Aufdruck maßstabsgetreu auf der Rollenbreite, mit eingezeichnetem Rand, und markiert Auffälligkeiten wie einen zu kleinen QR-Code. Sie können ändern, bis es passt.
Erst nach Ihrer ausdrücklichen Freigabe und der Bezahlung geht der Auftrag an den Druckpartner. Er produziert die Rollen und versendet sie. Produktion und Versand liegen bei ihm, wir erzeugen das Druck-PDF und begleiten die Bestellung. Die Preise sind vorläufig. Welcher Partner es wird und wie lange die Lieferung dauert, geben wir bekannt, sobald beides feststeht.
Quellen
- Umweltbundesamt: Kassenbons gehören nicht ins Altpapier
- Umweltbundesamt: Fragen und Antworten zur Bonpflicht
- § 146a Abgabenordnung (gesetze-im-internet.de)
- Verordnung (EU) 2016/2235, Beschränkung von Bisphenol A (legislation.gov.uk)
- INERIS: Restriction of bisphenol A in thermal paper
- Freyr: Germany proposes REACH restriction on bisphenols
- BUND: Bisphenol A in Thermopapier, Hintergrund
- ÖKO-TEST: Kassenbons sind jetzt BPA-frei
- Deutsche Handwerks Zeitung: Klarheit beim eBon
- Deutsche Handwerks Zeitung: 5 Irrtümer zur Bonpflicht
- IHK Koblenz: Aufbewahrungsfristen
- Google Unternehmensprofil-Hilfe: Link oder QR-Code zum Anfordern von Rezensionen erstellen
- Google Unternehmensprofil-Hilfe: Tipps für mehr Rezensionen
- hobex: Lagerung von Thermopapier
- Produktdatenblatt Thermopapier-Sorten und Haltbarkeit (bueroboss.de)
- Beobachter: Kassenzettel, Papier ist ungeduldig
- Böttcher-AG Thermorollen 80 mm x 80 m (bueromarkt-ag.de)
- Thermorollen 57 x 40 x 12, phenolfrei (bonrollen-service.de)
- antwort.net: Falsch herum eingelegte Bonrolle
- Wavecnct: Wie klein darf ein QR-Code sein?
Häufige Fragen
Was kostet eine Bonrolle mit Logo?
Vorläufig 3,90 € je Rolle bei 100 Rollen, 3,40 € bei 250 Rollen und 2,90 € bei 500 Rollen. Die Preise sind fest je Staffel, ohne Einrichtungsgebühr für das Logo. Sie können sich bis zum Start noch ändern.
Wo wird das Logo gedruckt, vorne oder hinten?
Auf der Rückseite. Die Vorderseite trägt die Thermoschicht, auf der Ihr Kassendrucker den Bon druckt. Das Logo auf der Rückseite bleibt davon getrennt. So sieht der Gast es, sobald er den Bon umdreht.
Kann ich einen QR-Code zu meiner Google-Bewertung aufdrucken lassen?
Ja. Sie geben den Bewertungslink aus Ihrem Google Unternehmensprofil ein. Wir erzeugen daraus den QR-Code und zeigen ihn im Druck-PDF. Bitte bieten Sie dafür keine Rabatte oder Geschenke an, denn Google verbietet Gegenleistungen für Rezensionen.
Passen die Rollen in meinen Kassendrucker?
Wichtig sind Breite, Außendurchmesser und Kern. Gängig sind 57 mm und 80 mm Breite mit 12 mm Kern. Die Maße Ihres Druckers stehen im Handbuch oder auf dem Schild im Rollenfach. Bei Unsicherheit schreiben Sie uns die Gerätebezeichnung.
Kann ich die Rollen schon heute bestellen?
Noch nicht. Bonlogo startet in Kürze. Wenn Sie sich vormerken, werden Sie zum Start als Erstes benachrichtigt. Es wird nichts verkauft und nichts abgebucht.
Wer produziert und liefert?
Ein Druckpartner. Er druckt die Rollen nach Ihrer Freigabe und verschickt sie. Wir erzeugen das Druck-PDF und begleiten die Bestellung.
Muss ich als Gastronom oder Händler jedem Kunden einen Bon geben?
Wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem erfasst, muss nach § 146a Absatz 2 der Abgabenordnung einen Beleg ausstellen und zur Verfügung stellen. Der Kunde muss ihn nicht mitnehmen. Der Beleg kann auch elektronisch bereitgestellt werden. Befreiungen sind Einzelfälle im Ermessen der Finanzbehörden. Fragen Sie Ihre Steuerberatung.
Darf ich auf dem Bon Werbung oder einen Bewertungslink unterbringen?
Für die Rückseite spricht nichts dagegen, solange der Bon selbst alle Angaben enthält, die Ihre Kasse ausgeben muss. Google erlaubt ausdrücklich die Bitte, einen Link anzuklicken oder einen QR-Code zu scannen. Verboten sind Gegenleistungen für Rezensionen, etwa Rabatte oder Gratisprodukte.
Ist Thermopapier mit BPA noch erlaubt?
Nein. Seit dem 2. Januar 2020 darf Thermopapier mit 0,02 Gewichtsprozent oder mehr BPA in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Das Umweltbundesamt erklärt, dass dies auch das Aushändigen an Kunden und den Abverkauf von Restbeständen betrifft.
Ist BPS besser als BPA?
Nicht unbedingt. Das Umweltbundesamt stuft BPS als reproduktionstoxisch (Kategorie 1B) und als besonders besorgniserregend ein. Deshalb gilt entwicklerfreies Thermopapier als bessere Wahl, soweit der Lieferant es im Datenblatt bestätigt.
Woher weiß ich, ob eine Rolle phenolfrei ist?
Von außen gar nicht, denn es gibt keine einheitliche Kennzeichnung. Sie müssen sich die Angabe im Datenblatt oder in der Produktbeschreibung zeigen lassen. Einige Anbieter nennen Phenolfreiheit ausdrücklich, andere sprechen nur von BPA-frei, was BPS nicht ausschließt.
Wie lange bleibt ein Bon lesbar?
Je nach Papiersorte bestätigen Hersteller zwischen fünf und zwölf Jahren, unter Idealbedingungen von 18 bis 25 °C, 40 bis 60 Prozent Luftfeuchte und Dunkelheit. Hitze, Licht, Feuchte, Weichmacher, Fett und Alkohol verkürzen das. Wichtige Belege sollten Sie deshalb kopieren oder einscannen.
Kann die Farbe auf der Rückseite den Drucker beschädigen?
Bei ungeeigneter Farbe ist das möglich. Eine Fachantwort beschreibt, dass bedruckte Rückseiten unter Hitze schmelzen und den Druckkopf verschmutzen können. Deshalb ist eine geeignete, durchgetrocknete Farbe wichtig, und vor einer großen Menge sollte ein Test stehen.
Wie groß muss ein QR-Code auf der Rolle sein?
Eine Fachquelle nennt 2 x 2 cm als praxisnahe Untergrenze und rundum eine Ruhezone von vier Modulbreiten. Schwarz auf Weiß ist am sichersten. Auf der 57-mm-Rolle bleibt dafür ausreichend Platz, auf der Rückseite sollten Sie aber den Rand beachten.
Wie erzeuge ich den Google-Bewertungslink?
Im Unternehmensprofil über business.google.com Rezensionen lesen und dann Mehr Rezensionen erhalten wählen. Dort können Sie den Link kopieren oder den QR-Code speichern. Laut Google geht das derzeit nur im Computerbrowser.
Gehören alte Bons ins Altpapier?
Das Umweltbundesamt empfiehlt aus Vorsorgegründen, alle Thermopapiere im Restmüll zu entsorgen. Für entwicklerfreies Papier gelten Ausnahmen für kleine Mengen. Größere Mengen gehören zum Verpackungs-Altpapier.
Gibt es eine Alternative zum Papierbon?
Ja, den elektronischen Beleg per E-Mail, Link, App oder QR-Code. Er braucht laut Umweltbundesamt die Zustimmung des Kunden, die formlos sein darf. Kunden können aber weiter einen Papierbon verlangen. Viele Betriebe bieten beides an.
Wie viele Rollen brauche ich im Jahr?
Rechnen Sie Bons pro Tag mal durchschnittliche Bonlänge und teilen Sie durch die Rollenlänge. Bei 300 Bons à 12 cm und 80-Meter-Rollen sind es etwa drei bis vier Rollen pro Woche. Rechnen Sie lieber knapp und bestellen Sie nach, denn Thermopapier altert im Lager.
Was passiert, wenn ich mein Logo später ändere?
Bereits gedruckte Rollen lassen sich nicht ändern. Planen Sie deshalb nur so viele Rollen, wie Sie in einem überschaubaren Zeitraum verbrauchen, oder lassen Sie bei einer Änderung den Rest erst aufbrauchen.
Kann ich Rollen mit und ohne Aufdruck mischen?
Ja, technisch läuft jede passende Rolle. Wichtig ist, dass beide für Ihr Gerät geeignet sind und dass die Thermoseite richtig zum Druckkopf zeigt.
Kostenlos vormerken
Bonlogo startet in Kürze. Tragen Sie sich ein, dann werden Sie als Erstes per E-Mail benachrichtigt. Es wird nichts verkauft und nichts abgebucht.
Fragen? Schreiben Sie uns
Sie möchten etwas wissen, bevor Bonlogo startet, oder haben einen besonderen Fall? Schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie das kurze Formular. Wir antworten persönlich.