Bleirohr-Check: Einschätzen, ob in Ihrem Haus Bleileitungen stecken könnten, und was Sie als Eigentümer jetzt tun müssen.
Sie beantworten Fragen zu Baujahr, Region, Sanierungen und den Rohren, die Sie im Keller sehen. Sofort danach erhalten Sie ein PDF: wie wahrscheinlich Bleileitungen sind, was die Trinkwasserverordnung von Ihnen verlangt, welche Schritte als Nächstes sinnvoll sind und eine Vorlage für die Mieterinformation.
Einschätzung aus Ihren Angaben, keine Wasseranalyse und kein Gutachten. Sicherheit gibt nur eine Laborprobe oder ein Fachbetrieb.
Für wen
- Vermieter und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen mit Baujahr vor 1973
- Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die ihr Haus vermieten oder selbst bewohnen
- Hausverwaltungen und WEG-Verwalter, die eine erste Einordnung je Gebäude brauchen
- Käufer und Erben älterer Häuser, die vor einer Entscheidung wissen wollen, worauf sie achten müssen
- Mieter, die ihrem Vermieter einen begründeten Hinweis schicken möchten
Sie geben ein
- Baujahr des Hauses und Bundesland oder Region
- Angaben zu bisherigen Sanierungen der Trinkwasserleitungen: was wurde wann erneuert, gibt es Rechnungen oder Berichte
- was Sie an sichtbaren Rohren im Keller sehen: Farbe, ob sich das Rohr leicht biegen oder ritzen lässt, wie es beim Anklopfen klingt, ob Lötwülste zu sehen sind
- optional: Fotos von Rohren im Keller, vor und hinter dem Wasserzähler
- ob Sie vermieten und wie viele Wohneinheiten das Haus hat
Sie bekommen
- eine Einschätzung in drei Stufen, wie wahrscheinlich Bleileitungen in Ihrem Haus nach Ihren Angaben sind
- eine Übersicht, welche Ihrer Angaben für und welche gegen Blei sprechen
- was die Trinkwasserverordnung seit 2023 verlangt: Frist zum Austausch oder zur Stilllegung, Nachweis gegenüber dem Gesundheitsamt, Information der Bewohner, Bußgeldrahmen
- nächste Schritte in sinnvoller Reihenfolge: Wasserprobe durch eine zugelassene Untersuchungsstelle, Fachbetrieb, Gesundheitsamt
- eine Vorlage für die Mieterinformation, die Sie anpassen können
- alles als PDF, sofort nach dem Ausfüllen
Musterauszug aus einem Bericht
Beispieldaten zur Veranschaulichung, erfundenes Haus, kein echtes Gebäude.
| Punkt | Ampel | Einschätzung |
|---|---|---|
| Baujahr und Region | gelb | Baujahr 1958, Norddeutschland: Bleileitungen in dieser Zeit und Region möglich |
| Sanierung der Leitungen | gelb | Austausch der Steigleitung 1996 genannt, kein Nachweis, Leitungen in den Wohnungen unklar |
| Sichtbare Rohre im Keller | rot | grau, mit dem Messer ritzbar, dumpfer Klang, dicke Lötwulst an der Verbindung: spricht stark für Blei |
| Rohre hinter dem Wasserzähler | grün | Foto zeigt Kupferrohr mit Pressverbindern |
| Hausanschluss | gelb | Material unbekannt, Anfrage beim Wasserversorger empfohlen |
| Pflichten nach Trinkwasserverordnung | rot | bei bestätigtem Blei: Austausch oder Stilllegung, Nachweis, Information der Bewohner |
| Nächster Schritt | gelb | Fachbetrieb für Sicht- und Materialprüfung, danach Wasserprobe mit 4 Stunden Standzeit |
Preis
Einzel-Check
19 €einmalig je Haus oder Gebäude, PDF sofort nach dem Ausfüllen
Geplante Startpreise. Heute wird nichts verkauft und nichts abgebucht. Der verbindliche Endpreis steht vor jedem Kauf da.
So läuft es ab
- Platz auf der Warteliste sichern. Das kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
- Zum Start bekommen Sie eine E-Mail mit dem Link zum Check.
- Sie beantworten die Fragen zu Haus, Sanierungen und sichtbaren Rohren. Das dauert etwa 10 Minuten. Fotos sind freiwillig.
- Nach der Bezahlung erhalten Sie den Bericht als PDF, sofort.
- Sie gehen die nächsten Schritte im Bericht durch und passen die Mietervorlage an.
- Hochgeladene Fotos werden nach 24 Stunden automatisch gelöscht.
Was das Angebot nicht leistet
- Einschätzung aus Ihren Angaben, keine Wasseranalyse und kein Gutachten. Sicherheit gibt nur eine Laborprobe oder ein Fachbetrieb.
- Der Check kann nicht sehen, was hinter Putz, Vorwänden oder im Boden liegt. Auch ein grünes Ergebnis ist keine Garantie, dass kein Blei vorhanden ist.
- Es werden keine Messwerte ermittelt und keine Aussagen zur Wasserqualität in Ihrem Haus gemacht.
- Der Check stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zu Kosten, Umlage, Mietminderung oder Fristverlängerung fragen Sie Ihr Gesundheitsamt, einen Mieterverein, Haus und Grund oder eine Rechtsanwaltschaft.
- Es gibt keine Gesundheitsdiagnosen. Bei Fragen zur Gesundheit, etwa bei Schwangerschaft oder Kleinkindern im Haus, wenden Sie sich an Ihre Ärztin oder Ihr Gesundheitsamt.
- Die Rechtslage wird zum Stand des Berichts beschrieben. Länder und Gesundheitsämter können im Vollzug unterschiedlich vorgehen.
Bleileitungen im Haus: Was Eigentümer und Vermieter jetzt wissen müssen
Was seit dem 12. Januar 2026 gilt
Die Trinkwasserverordnung in der Fassung von 2023 verbietet Trinkwasserleitungen aus Blei. Nach § 17 Absatz 1 mussten Betreiber einer Wasserversorgungsanlage vorhandene Bleileitungen bis zum Ablauf des 12. Januar 2026 entfernen oder stilllegen. Das betrifft auch Teilstücke. Seit dem 13. Januar 2026 ist die Frist abgelaufen.
Betreiber ist in einem Mietshaus in der Regel der Eigentümer oder Vermieter. Das Umweltbundesamt (UBA) beschreibt es so: Wer noch Bleirohre im Haus hat, muss sie schnellstmöglich stilllegen oder austauschen lassen. Wer das nicht tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Reagiert der Eigentümer nicht, kann das Gesundheitsamt den Austausch anordnen.
Wichtig: Das Verbot gilt unabhängig davon, ob in einer Wasserprobe ein erhöhter Bleiwert gefunden wurde. Es genügt, dass die Leitung aus Blei besteht.
Für die Praxis heißt das: Wer ein Haus mit Baujahr vor 1973 besitzt und nie dokumentiert hat, welche Leitungen verbaut sind, hat eine Informationslücke. Diese Lücke zu schließen ist der erste Schritt, bevor über Austausch, Kosten oder Fristverlängerung gesprochen werden kann. Gesundheitsämter sind für den Vollzug zuständig und können im Vorgehen unterschiedlich sein, weshalb eine frühe Rückfrage dort sinnvoll ist.
Warum Blei im Trinkwasser ein Thema ist, und welcher Grenzwert gilt
Das Umweltbundesamt schreibt, Blei sei schon in sehr geringen Mengen gesundheitsschädlich. Besonders gefährdet seien Ungeborene, Säuglinge und Kleinkinder, weil bei ihnen Nervensystem, Blutbildung und die Entwicklung betroffen sein können. Die Gefahr liege vor allem in der schleichenden Belastung durch die regelmäßige Aufnahme kleiner Mengen. Erwachsene scheiden Blei teilweise aus oder lagern es in den Knochen ein, von wo es zum Beispiel in der Schwangerschaft wieder ins Blut gelangen kann.
Bleirohre gelten als Hauptquelle für Blei im Trinkwasser. Wasser, das lange in der Leitung stand, kann den Grenzwert nach Angaben von UBA und Bundesgesundheitsministerium um ein Vielfaches überschreiten. Diese Seite und der Check treffen dazu keine gesundheitliche Bewertung für einzelne Personen. Bei Gesundheitsfragen sind Ärztinnen, Ärzte und das Gesundheitsamt die richtigen Ansprechpartner.
Der Grenzwert für Blei im Trinkwasser lag Ende der 1990er-Jahre bei 0,040 Milligramm je Liter, wurde dann auf 0,025 gesenkt und beträgt seit dem 1. Dezember 2013 0,010 Milligramm je Liter (10 Mikrogramm). Ab dem 12. Januar 2028 gilt nach Angaben des UBA ein Grenzwert von 0,005 Milligramm je Liter (5 Mikrogramm).
Das UBA weist darauf hin, dass der Grenzwert von 0,010 Milligramm im Wasser aus Bleirohren vermutlich nicht einzuhalten ist. Auch kleine Bleiteilstücke können in Verbindung mit anderen Metallen durch galvanische Korrosion zu hohen Bleigehalten führen. Deshalb reicht ein teilweiser Austausch nicht aus.
Welche Häuser betroffen sein können: Baujahr und Region
Das Umweltbundesamt nennt 1973 als Grenze: Seitdem werden in Deutschland keine Bleirohre mehr für Trinkwasser verbaut. Häuser ab 1973 sind danach nicht betroffen. Aber auch vor 1973 wurden oft andere Werkstoffe wie Kupfer oder verzinkter Stahl verwendet.
Regional gibt es Unterschiede. Laut UBA kamen Bleileitungen in Teilen Bayerns und Baden-Württembergs schon seit dem späten 19. Jahrhundert kaum noch zum Einsatz, in Nord- und Ostdeutschland waren sie teilweise bis Anfang der 1970er-Jahre üblich. Das Bundesgesundheitsministerium nennt den Süden Deutschlands weitgehend bleifrei.
Je nach Gebäude können Bleirohre als Hausanschluss, als Steigleitung im Treppenhaus oder als Zuleitung in der Wohnung liegen. Verbraucherzentralen nennen als typische Stellen Keller, Steigleitungen und Wohnungsanschlüsse. Eine zentrale Erfassung, wie viele Leitungen noch in Betrieb sind, gibt es laut Deutscher Handwerks Zeitung nicht.
Ein Gebäude kann auch gemischt sein. Ein Altbau, dessen Steigleitung vor Jahren erneuert wurde, kann in den Wohnungen oder im Hausanschluss noch Blei enthalten. Umgekehrt sagt ein älteres Baujahr allein nicht, dass Blei verbaut wurde. Für die Einschätzung zählen deshalb mehrere Angaben zusammen: Baujahr, Region, dokumentierte Sanierungen und das, was Sie sehen.
- Baujahr vor 1973: erhöhte Wahrscheinlichkeit, vor allem in Nord- und Ostdeutschland
- Baujahr ab 1973: Bleirohre sind nach UBA nicht zu erwarten, Teilstücke aus Altbestand in umgebauten Häusern aber möglich
- Teilsanierungen: ein erneuerter Strang sagt nichts über die übrigen Leitungen aus
Bleirohre erkennen: Was Sie im Keller prüfen können
Gesundheitsämter und das UBA empfehlen, im Keller an der Wasseruhr zu beginnen und die sichtbaren Leitungen vor und hinter dem Wasserzähler anzusehen. Dabei helfen mehrere Merkmale. Keines ist für sich ein Beweis. Sicherheit gibt nur ein Fachbetrieb oder eine Laborprobe.
Wer selbst nachsehen möchte, geht am besten systematisch vor. Das ersetzt keine Fachprüfung, liefert aber die Angaben, auf denen eine Einschätzung beruht. Arbeiten Sie nur an freiliegenden Rohren, drehen Sie nichts auf oder ab und beschädigen Sie keine Leitung.
- Farbe: ungestrichenes Blei ist grau, nach UBA graublau bis silbergrau. Frisch angeritzt glänzt die Stelle metallisch.
- Härte: Blei ist weich. Mit Messer, Fingernagel oder einem spitzen Gegenstand lässt es sich leicht ritzen. Kupfer und Stahl sind deutlich härter. Ritzen Sie nur an einer unauffälligen Stelle und mit Vorsicht.
- Klang: beim Anklopfen klingt Blei dumpf, nicht hell metallisch.
- Verlauf: Bleirohr ist leicht biegbar und verläuft deshalb oft in weiten Bögen, häufig sichtbar auf dem Putz. Winkelstücke aus Blei gibt es nicht.
- Verbindungen: Bleirohre sind verlötet, nicht verschraubt. Typisch sind dicke Lötwülste und die sogenannte „Tulpe“, bei der ein aufgeweitetes Rohrende über das andere gesteckt und mit Lot verbunden wurde.
- Oberfläche: die Außenwand ist oft unregelmäßig, weil das weiche Metall durch Schläge Dellen bekommt.
- Magnet: Eisenleitungen sind magnetisch, Blei und Kupfer nicht. Der Test grenzt Stahl aus, beweist aber kein Blei.
- Vorgehen: Wasserzähler suchen und die Leitung davor und dahinter fotografieren, mit Blick auf Farbe und Verbindungen.
- Vorgehen: Der Leitung im Keller folgen und notieren, wo Material wechselt, etwa von grau zu kupferfarben.
- Vorgehen: Verbindungsstellen ansehen: Pressfittings und Verschraubungen deuten auf neuere Installation, dicke Lötwülste auf Altbestand.
- Vorgehen: An einer unauffälligen Stelle vorsichtig ritzen oder mit dem Fingernagel prüfen, ob das Metall weich ist.
- Vorgehen: Anklopfen und den Klang notieren: dumpf oder hell.
- Vorgehen: Aufschreiben, was Sie nicht sehen können: Leitungen unter Putz, in Schächten oder im Boden. Dort ist ein Fachbetrieb gefragt.
Was Sie nicht sehen können
Viele Leitungen liegen unter Putz, in Schlitzen, in Vorwänden oder im Boden. Das UBA empfiehlt, unter Putz verlegte Rohre von einem Installateur prüfen zu lassen. Auch die Deutsche Handwerks Zeitung berichtet unter Berufung auf den Zentralverband Sanitär Heizung Klima, dass bei Gebäuden vor 1973 Leitungen oft unter Putz liegen und nur per Trinkwasseranalyse erkennbar sind.
Ein Hinweis zur Einordnung von Fotos: Ein Foto zeigt Farbe, Verlauf und Lötstellen, aber nicht die Härte und nicht den Klang. Ein unauffälliges Foto schließt Blei an anderer Stelle im Haus nicht aus. Genau deshalb gibt der Bericht eine Einschätzung in Stufen und keine Entwarnung.
Wer ist verantwortlich: Eigentümer, Wasserversorger, Mieter
Nach Angaben der Verbraucherzentrale ist der Eigentümer für die Trinkwasserinstallation im Haus bis zur Wasserzähleranlage verantwortlich. Die Deutsche Handwerks Zeitung gibt die Auffassung des Handwerks so wieder: Eigentümer sind für die Leitungen im Gebäude zuständig, Wasserversorger für die Hausanschlussleitung. Je nach Bereich kontrollieren Wasserversorger (Hausanschluss) oder Gesundheitsämter (Leitungen im Gebäude).
Mieter müssen den Austausch nicht selbst bezahlen und können nach Angaben der Verbraucherzentrale den Vermieter schriftlich zur Prüfung auffordern. Bleibt der Vermieter untätig, kann das Gesundheitsamt eingeschaltet werden.
Auch Fachbetriebe haben Pflichten: Installationsunternehmen und Wasserversorger, die Bleileitungen feststellen, müssen das nach § 17 Absatz 6 dem Gesundheitsamt unverzüglich anzeigen, außer sie finden sie im Rahmen eines Auftrags zur Entfernung oder Stilllegung. Das UBA nennt zudem, dass der Eigentümer zu informieren ist.
Fristen, Verlängerung und Nachweis
Die Grundfrist endete am 12. Januar 2026. Die Verordnung kennt Ausnahmen, die das Gesundheitsamt auf Antrag zulassen kann, aber nicht automatisch:
- Kapazitätsgründe (§ 17 Absatz 2): Verlängerung, wenn vor dem Stichtag ein eingetragenes Installationsunternehmen beauftragt wurde und bescheinigt, dass es erst später fertig wird.
- Eigener Haushalt (§ 17 Absatz 3): Für Anlagen, die nur den eigenen Haushalt versorgen, ist eine Verlängerung bis höchstens 12. Januar 2036 möglich, wenn keine Gesundheitsschäden zu befürchten sind. Änderungen beim Personenkreis, zum Beispiel Minderjährige oder Schwangere, sind dem Gesundheitsamt unverzüglich mitzuteilen.
- Eigentümerwechsel: Die Frist endet ein Jahr nach der Übergabe, frühestens aber am 12. Januar 2026.
- Vermietete Wohnungen: Die Ausnahme für den eigenen Haushalt passt nach ihrem Wortlaut nicht auf Mietshäuser. Prüfen Sie Ihren Fall mit dem Gesundheitsamt.
- Nachweis (§ 17 Absatz 4): Nach Fristablauf muss der Betreiber dem Gesundheitsamt von sich aus schriftlich oder elektronisch nachweisen, dass er die Leitungen entfernt oder stillgelegt hat. Das Gesundheitsamt kann den Austausch anordnen, wenn nichts geschieht.
Information der Mieter: Was die Verordnung verlangt
§ 17 Absatz 5 verpflichtet Betreiber, die Verbraucher unverzüglich zu informieren, sobald sie wissen oder annehmen müssen, dass Bleileitungen vorhanden sind, etwa aufgrund von Trinkwasseruntersuchungen. Dabei ist mitzuteilen, wann die Leitungen voraussichtlich entfernt oder stillgelegt werden. Ab dem 13. Januar 2026 müssen Betroffenen in Textform erklärt und nachgewiesen werden, dass die Pflicht erfüllt wurde oder die Frist verlängert ist.
Verbraucher sind die Menschen, die das Wasser aus der Anlage nutzen, in einem Mietshaus also vor allem die Mieter. Sinnvoll ist ein Schreiben, das Auskunft über die Fundstellen, die geplanten Maßnahmen, den Zeitplan, Verhaltenshinweise und Ansprechpartner gibt. Der Bericht enthält dafür eine Vorlage, die Sie auf Ihr Haus anpassen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung.
Praktisch bedeutet das: Dokumentieren Sie, wann und wie Sie informiert haben, etwa durch Aushang mit Zustellnachweis oder Brief an jede Wohneinheit. Aktualisieren Sie die Information, wenn sich der Zeitplan ändert oder der Austausch abgeschlossen ist. Bei Neuvermietungen gehört der Hinweis in die Übergabe.
Bußgeld und weitere Folgen
Nach § 72 der Trinkwasserverordnung handelt ordnungswidrig, wer entgegen § 17 Absatz 1 eine Bleileitung oder ein Teilstück nicht oder nicht rechtzeitig entfernt oder stilllegt (Nummer 7) oder entgegen § 17 Absatz 5 Satz 1 eine Information nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig gibt (Nummer 8). Das Bußgeld regelt § 73 Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes: In den übrigen Fällen, zu denen diese Verstöße zählen, kann eine Geldbuße bis zu 25.000 Euro verhängt werden. Das ist ein Rahmen, kein fester Betrag. Die Behörde setzt im Einzelfall fest.
Daneben nennt der Zentralverband Sanitär Heizung Klima Folgen wie Haftungs- und Schadensersatzansprüche bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Probleme mit Versicherungen und Mietminderung. Das Landgericht Lübeck hat laut Haufe am 1. Juli 2025 (2 O 231/23, nicht rechtskräftig) einen Verkäufer zum Schadensersatz verpflichtet, der Bleileitungen einer vermieteten Wohnanlage verschwiegen hatte. Der Mieterverein Berlin nennt für überschrittene Grenzwerte eine Mietminderung von 5 bis 10 Prozent, in einem älteren Beitrag. Ob und in welcher Höhe eine Minderung gilt, hängt vom Einzelfall ab.
Wasserprobe: wie, wann und durch wen
Wenn unklar ist, ob Bleirohre vorhanden sind, ist nach UBA und Bundesgesundheitsministerium eine Trinkwasseruntersuchung sinnvoll. Nach § 39 Absatz 1 der Trinkwasserverordnung dürfen Untersuchungen nur von dafür zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden; die Probenahme gehört dazu. Die Verbraucherzentrale betont: Nur Untersuchungen durch zertifizierte Labore gelten rechtlich als belastbar.
Das UBA nennt als Vorgabe, das Wasser vor der Probenahme mindestens vier Stunden in der Leitung stehen zu lassen. Das Gesundheitsamt berät zur Probenahme und bietet teils selbst Untersuchungen an. Das UBA weist außerdem darauf hin, dass Überschreitungen in der Praxis unentdeckt blieben, wenn die Probe nicht das Wasser aus der Bleileitung erfasste. Entscheidend sind also Entnahmestelle und Standzeit. Eine falsch entnommene Probe kann ein zu gutes Bild zeigen.
Die Kosten trägt zunächst der Auftraggeber. Preise unterscheiden sich je nach Labor und Region. Fragen Sie vorab nach dem Gesamtpreis inklusive Probenahme.
Gesundheitsämter und Untersuchungsstellen unterscheiden dabei häufig zwischen Proben nach Standzeit und Proben nach dem Ablaufenlassen. Für die Frage, ob Blei aus der Leitung gelöst wird, ist die Probe nach Standzeit aussagekräftiger. Lassen Sie sich die Entnahmebedingungen im Prüfbericht ausweisen, damit Sie und das Gesundheitsamt das Ergebnis richtig einordnen können.
Austausch: Fachbetrieb, Ablauf und Dokumentation
Arbeiten an der Trinkwasserinstallation dürfen nach Angaben der Deutschen Handwerks Zeitung nur Betriebe ausführen, die im Installateurverzeichnis des Wasserversorgers eingetragen sind. Die Beschichtung von Bleileitungen ist laut ZVSHK-Hinweis keine geeignete Sanierung. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, vollständig auszutauschen, etwa gegen Kunststoff- oder Kupferrohre, und Rechnungen sowie Prüfberichte aufzubewahren. Stilllegung ist nur in Ausnahmefällen die Alternative.
Für Maßnahmen können je nach Fall Förderprogramme wie die der KfW infrage kommen. Die Bedingungen ändern sich, prüfen Sie sie aktuell. Wer die Kosten trägt und ob sie umgelegt werden dürfen, ist eine Rechtsfrage. Der Berliner Mieterverein wertet den Austausch als Instandsetzung, deren Kosten nicht auf Mieter umgelegt werden dürfen. Verlassen Sie sich nicht auf eine Zusammenfassung, sondern lassen Sie sich im Einzelfall beraten.
Praktisch hilft eine Dokumentation: Fotos vor und nach dem Austausch, die Auftragsbestätigung des Fachbetriebs, die Abnahme, die Mitteilung an das Gesundheitsamt und eine Probe nach der Sanierung.
Bis zum Austausch: Verhalten im Alltag
Die Hinweise von UBA und Bundesgesundheitsministerium sind einheitlich. Wasser, das mehr als vier Stunden in der Leitung stand, sollte nicht zum Trinken oder Kochen genutzt werden. Nach längerer Standzeit, etwa über Nacht, sollte man das Wasser ablaufen lassen, bis es kühl aus der Leitung kommt. Schwangere, Säuglinge und Kinder bis sechs Jahre sollten Wasser aus Bleirohren nicht als Trinkwasser nutzen; empfohlen wird abgepacktes Wasser mit dem Aufdruck „Geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung“.
Wasserfilter zur Bleientfernung hält das UBA nicht für sinnvoll, unter anderem weil sie Keime eintragen können. Für Körperpflege und Duschen bestehen laut UBA aus gesundheitlicher Sicht keine Bedenken. Diese Hinweise sind eine Überbrückung und kein Ersatz für den Austausch.
Was ein Selbstcheck leisten kann und was nicht
Ein Fragebogen kann Wahrscheinlichkeiten abschätzen: Baujahr, Region und beobachtete Merkmale sind Indizien, die zusammen ein Bild ergeben. Er kann Ihnen helfen, Ihre Pflichten zu ordnen, mit dem Gesundheitsamt und dem Fachbetrieb gezielter zu sprechen und Mieter früh und sauber zu informieren.
Er kann nicht messen, was im Wasser ist, nicht in die Wand sehen und nichts garantieren. Ein ruhiges Ergebnis ersetzt keine Prüfung, ein auffälliges Ergebnis ist noch kein Befund. Deshalb stellt der Bericht vor allem die Frage, welcher nächste Schritt für Ihr Haus am meisten Klarheit bringt.
Vorgehen in der Praxis: Eigentümer und Mieter
Wer ein älteres Haus besitzt, kann mit wenigen Schritten Klarheit gewinnen. Die Reihenfolge ist keine Vorschrift, sondern eine Orientierung, die sich aus den Hinweisen von UBA, Gesundheitsämtern und Verbraucherzentralen ergibt.
Nach Angaben von Verbraucherzentrale, UBA und Mietervereinen gehen Mieter am besten in dieser Reihenfolge vor: Erst den Vermieter schriftlich über den Verdacht informieren und nach Baujahr und Rohrmaterial fragen. Dann eine angemessene Frist setzen. Reagiert der Vermieter nicht oder nicht ausreichend, ist das Gesundheitsamt der nächste Ansprechpartner. Viele Ämter beraten kostenlos oder gegen geringe Gebühren.
Wer sich Sorgen um Kinder oder eine Schwangerschaft macht, sollte die Hinweise zum Stagnationswasser beachten und ärztlichen Rat einholen. Kosten für eine eigene Wasserprobe trägt zunächst der Auftraggeber. Ob sie sich zurückfordern lassen, hängt vom Einzelfall ab. Fragen Sie dazu einen Mieterverein.
Für Hausverwaltungen und WEG-Verwalter gilt dasselbe in größerem Maßstab: Je Gebäude sollte eine Akte entstehen, die Baujahr, Fundstellen, Fotos, Probenergebnisse, Fachbetriebsberichte und die Mitteilungen an Gesundheitsamt und Bewohner bündelt. Bei Eigentümergemeinschaften ist zu klären, welche Leitungen zum Gemeinschaftseigentum gehören und wer über Beauftragung und Kosten beschließt. Das ist eine Frage der Teilungserklärung und des Wohnungseigentumsrechts, für die Sie Rechtsrat einholen sollten.
- Eigentümer: Unterlagen sichten: Baupläne, Sanierungsrechnungen, Wartungsberichte, Auskünfte früherer Eigentümer oder der Hausverwaltung.
- Eigentümer: Sichtprüfung im Keller und in zugänglichen Bereichen, mit Fotos und Notizen.
- Eigentümer: Wasserversorger nach dem Material des Hausanschlusses fragen.
- Eigentümer: Fachbetrieb aus dem Installateurverzeichnis mit einer Material- und Bestandsprüfung beauftragen.
- Eigentümer: Bei Verdacht eine Wasserprobe durch eine zugelassene Untersuchungsstelle veranlassen, mit mindestens vier Stunden Standzeit.
- Eigentümer: Bei Fund: Bewohner unverzüglich informieren, Gesundheitsamt kontaktieren, Austausch beauftragen, Nachweis führen.
- Eigentümer: Alle Schritte dokumentieren und die Unterlagen dauerhaft aufbewahren.
Quellen
- Trinkwasserverordnung § 17 Bleileitungen (gesetze-im-internet.de)
- Trinkwasserverordnung § 72 Ordnungswidrigkeiten (gesetze-im-internet.de)
- Trinkwasserverordnung § 39 Zugelassene Untersuchungsstellen (gesetze-im-internet.de)
- Infektionsschutzgesetz § 73 Bußgeldvorschriften (gesetze-im-internet.de)
- Umweltbundesamt: Blei im Trinkwasser
- Umweltbundesamt: Bleirohre, Blei im Trinkwasser
- Umweltbundesamt: Verbot von Trinkwasserrohren aus Blei (Merkblatt, Juni 2026)
- Bundesgesundheitsministerium: Trinkwasser wird bleifrei (Flyer)
- Verbraucherzentrale: Bleileitungen verboten, Leitfaden zum Austausch
- Gesundheitsamt Frankfurt: Wie erkennt man Trinkwasser-Bleileitungen
- Gesundheitsamt Dortmund: Infoblatt Bleileitungen
- Deutsche Handwerks Zeitung: Austauschpflicht alter Bleileitungen (mit Angaben des ZVSHK)
- Deutsche Handwerks Zeitung: So steht es um den Austausch alter Bleileitungen
- Haus & Grund Frankfurt: Trinkwasserleitungen
- Haufe: Blei im Trinkwasser, Regeln, Pflichten und Urteile
- Berliner Mieterverein: Bleirohre
Häufige Fragen
Ersetzt der Check eine Wasseranalyse?
Nein. Der Check ist eine Einschätzung aus Ihren Angaben. Er misst nichts. Sicherheit gibt nur eine Laborprobe durch eine zugelassene Untersuchungsstelle oder die Prüfung durch einen Fachbetrieb.
Gilt die Austauschpflicht für mein Haus?
Die Trinkwasserverordnung verlangt, dass Trinkwasserleitungen aus Blei entfernt oder stillgelegt werden. Die Frist dafür lief am 12. Januar 2026 ab. Ob Ihr Haus betroffen ist, hängt davon ab, ob tatsächlich Bleileitungen oder Teilstücke vorhanden sind. Der Check hilft bei der ersten Einordnung.
Muss ich meine Mieter informieren?
Sobald Sie wissen oder annehmen müssen, dass Bleileitungen vorhanden sind, verlangt § 17 Absatz 5 der Trinkwasserverordnung eine unverzügliche Information der Verbraucher. Der Bericht enthält eine Vorlage. Wie sie im Einzelfall zu fassen ist, klären Sie bei Zweifeln mit einer Rechtsberatung.
Kann ich den Check schon heute kaufen?
Noch nicht. Der Bleirohr-Check startet in Kürze. Mit einem Platz auf der Warteliste werden Sie als Erstes benachrichtigt. Es wird nichts verkauft und nichts abgebucht.
Was passiert mit meinen Angaben und Fotos?
Die Angaben werden nur für Ihren Bericht verwendet. Hochgeladene Fotos werden nach 24 Stunden automatisch gelöscht. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte.
Was kostet der Check?
19 € je Check und Gebäude, einmalig. Dafür erhalten Sie sofort das PDF mit Einschätzung, Pflichten, nächsten Schritten und Mietervorlage.
Wie erkenne ich ein Bleirohr?
Typisch sind eine graue bis graublaue Farbe, ein weiches Material, das sich mit Messer oder Fingernagel ritzen lässt, ein dumpfer Klang beim Anklopfen, weite Bögen und dicke Lötwülste an den Verbindungen. Beginnen Sie im Keller an der Wasseruhr. Sicherheit gibt nur ein Fachbetrieb oder eine Laborprobe.
Bis wann mussten Bleirohre ausgetauscht sein?
Nach § 17 Absatz 1 der Trinkwasserverordnung bis zum Ablauf des 12. Januar 2026. Auf Antrag kann das Gesundheitsamt unter bestimmten Voraussetzungen verlängern, bei Eigennutzung bis höchstens 12. Januar 2036.
Mein Haus ist von 1975. Kann es trotzdem Bleirohre haben?
Das UBA nennt 1973 als Jahr, ab dem keine Bleirohre mehr verbaut werden. Bei Neubauten ab 1973 sind Bleirohre daher nicht zu erwarten. In umgebauten Häusern können ältere Teilstücke erhalten geblieben sein.
Welches Bußgeld droht bei Verstößen?
Die Trinkwasserverordnung stuft das Nichtentfernen von Bleileitungen und die unterlassene Information als Ordnungswidrigkeit ein. Nach § 73 Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes kann eine Geldbuße bis zu 25.000 Euro verhängt werden. Die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Muss ich Mieter über Bleirohre informieren?
Ja, wenn Sie wissen oder annehmen müssen, dass Bleileitungen vorhanden sind. § 17 Absatz 5 verlangt eine unverzügliche Information und die Angabe, wann die Leitungen voraussichtlich entfernt oder stillgelegt werden. Seit dem 13. Januar 2026 ist die Erfüllung der Pflicht in Textform zu erklären und nachzuweisen.
Wer bezahlt den Austausch?
Der Eigentümer ist für die Leitungen im Haus zuständig. Mieterorganisationen sehen im Austausch eine Instandsetzung, die nicht auf Mieter umgelegt werden darf. Die Verbraucherzentrale schreibt, Mieter müssten den Austausch nicht bezahlen. Für Einzelfragen holen Sie Rechtsrat ein.
Reicht es, nur ein Teilstück zu tauschen?
Nein. Das UBA und das Bundesgesundheitsministerium weisen darauf hin, dass auch kurze Bleiabschnitte in Kombination mit anderen Metallen viel Blei ins Wasser abgeben können. Vollständiger Austausch einschließlich aller Teilstücke ist gefordert.
Kann man Bleirohre beschichten oder mit einem Filter entschärfen?
Laut Hinweis des Handwerksverbands ZVSHK ist eine Beschichtung keine geeignete Sanierungsmaßnahme. Wasserfilter zur Bleientfernung hält das UBA nicht für sinnvoll.
Wie läuft eine Wasserprobe ab?
Eine zugelassene Untersuchungsstelle entnimmt die Probe oder berät dazu. Das Wasser sollte vorher mindestens vier Stunden in der Leitung gestanden haben. Beim Gesundheitsamt erfahren Sie, wer in Ihrer Region untersucht. Die Kosten trägt zunächst der Auftraggeber.
Was tun, wenn der Vermieter nicht reagiert?
Mieter sollten den Vermieter schriftlich zur Prüfung auffordern und eine Frist setzen. Bleibt er untätig, kann das Gesundheitsamt eingeschaltet werden. Auch Mietervereine beraten.
Dürfen Schwangere und Babys das Wasser trinken?
Das UBA schreibt, dass Wasser aus Bleirohren für Schwangere, Säuglinge und Kinder bis sechs Jahre zum Trinken und Kochen ungeeignet ist. Empfohlen wird abgepacktes Wasser mit dem Aufdruck „Geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung“. Bei gesundheitlichen Fragen wenden Sie sich an Ihre Ärztin oder Ihr Gesundheitsamt.
Wer muss Bleileitungen melden, wenn der Installateur sie findet?
Installations- und Wasserversorgungsunternehmen müssen festgestellte Bleileitungen nach § 17 Absatz 6 unverzüglich dem Gesundheitsamt anzeigen. Das entfällt, wenn der Fund im Rahmen eines Auftrags zur Entfernung oder Stilllegung erfolgt.
Was passiert beim Verkauf eines Hauses mit Bleirohren?
Verkäufer sollten Käufer informieren. Das Landgericht Lübeck hat laut Haufe am 1. Juli 2025 (2 O 231/23, nicht rechtskräftig) entschieden, dass das Verschweigen von Bleileitungen eine arglistige Täuschung sein kann. Bei einem Eigentümerwechsel kann außerdem eine verlängerte Frist früher enden.
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