Auslandsbroker: Ihre Werte für die Anlage KAP, mit Rechenweg.
Ihr Broker führt keine deutsche Abgeltungsteuer ab und stellt keine deutsche Steuerbescheinigung aus? Dann tragen Sie die Werte selbst in die Steuererklärung ein. Sie laden den Jahres-Export hoch und bekommen eine Aufstellung für Anlage KAP und KAP-INV als PDF, Schritt für Schritt nachgerechnet.
Rechenhilfe aus Ihren Daten, keine Steuerberatung. Die Angaben in der Steuererklärung verantworten Sie.
Für wen
- Anleger mit Depot bei einem Broker im Ausland, der keine deutsche Abgeltungsteuer abführt
- Anleger, deren Broker keine deutsche Steuerbescheinigung ausstellt
- Wer Aktien, ETFs, Dividenden und Zinsen bei einem oder mehreren Brokern hat und die Werte für Anlage KAP und KAP-INV selbst eintragen muss
- Wer die Zahlen nachvollziehbar vorbereiten will, um sie selbst einzutragen oder der Steuerberatung zu übergeben
Sie geben ein
- den Jahres-Export Ihres Brokers als CSV oder PDF-Kontoauszug (Transaktionen, Dividenden, Gebühren)
- das Steuerjahr und den Namen des Brokers
- falls vorhanden, den Export des Vorjahres, damit Käufe vor dem Steuerjahr zugeordnet werden können
- Angaben, ob Sie allein oder zusammen veranlagt werden und ob ein Freistellungsauftrag bei einer deutschen Bank besteht
Sie bekommen
- Summe der ausländischen Kapitalerträge ohne inländischen Steuerabzug (Dividenden, Zinsen)
- Gewinne und Verluste aus Aktienverkäufen, getrennt von Verlusten aus anderen Verkäufen
- Gewinn je Verkauf mit Rechenweg: Erlös, Anschaffungskosten, Gebühren, Umrechnung in Euro
- einbehaltene ausländische Quellensteuer je Dividende, als Grundlage für die Anrechnung
- für ETFs und Fonds: Werte für die Anlage KAP-INV und ein Hinweis zur Vorabpauschale
- alles als PDF, geordnet nach den Abschnitten des Formulars, mit Hinweis auf Datenlücken
Musterauszug aus einer Aufstellung
Erfundene Beispieldaten zur Veranschaulichung, kein echter Anleger und kein echter Broker.
| Posten | Ampel | Wert und Hinweis |
|---|---|---|
| Dividenden aus Auslandsdepot | grün | 412,60 € brutto, 61,89 € Quellensteuer einbehalten, alle Zahlungen zugeordnet |
| Zinsen auf Barbestand | grün | 38,15 €, Umrechnung zum Tageskurs je Zahlung |
| Gewinne aus Aktienverkäufen | gelb | 1.286,40 € aus 5 Verkäufen, bei 1 Verkauf fehlt der Kaufkurs im Export, bitte Vorjahresexport ergänzen |
| Verluste aus Aktienverkäufen | grün | 314,20 € aus 2 Verkäufen, nur mit Aktiengewinnen verrechenbar |
| Verluste aus anderen Verkäufen | grün | 0,00 € |
| ETF thesaurierend, Anlage KAP-INV | gelb | Verkaufsgewinn 540,00 €, Fondsart laut Export nicht eindeutig, bitte prüfen |
| Vorabpauschale | rot | Nicht berechnet, weil der Rücknahmepreis zu Jahresbeginn im Export fehlt |
Preis
Ein Broker
29 €je Steuerjahr und Broker
Mehrere Broker
49 €für mehrere Broker im selben Steuerjahr, in einer gemeinsamen Aufstellung
Geplante Startpreise. Heute wird nichts verkauft und nichts abgebucht. Der verbindliche Endpreis steht vor jedem Kauf da.
So läuft es ab
- Platz auf der Warteliste sichern. Das kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
- Zum Start bekommen Sie eine E-Mail mit dem Link zum Rechner.
- Sie laden den Jahres-Export Ihres Brokers hoch. Eine kurze Anleitung zeigt, wo der Export bei gängigen Brokern zu finden ist.
- Sie beantworten wenige Fragen zu Veranlagung und Freistellungsauftrag.
- Nach der Bezahlung erhalten Sie die Aufstellung als PDF mit Rechenweg, in wenigen Minuten.
- Ihre hochgeladenen Dateien werden nach 24 Stunden automatisch gelöscht.
Was das Angebot nicht leistet
- Rechenhilfe aus Ihren Daten, keine Steuerberatung. Die Angaben in der Steuererklärung verantworten Sie.
- Die Aufstellung ist nur so vollständig wie Ihr Export. Fehlen Käufe aus früheren Jahren oder Zahlungen, weist der Bericht darauf hin, kann sie aber nicht erfinden.
- Nicht enthalten sind zum Start Kryptowerte, CFDs, Optionen, Futures und Devisengeschäfte sowie besondere Kapitalmaßnahmen wie Spin-offs.
- Ob ein Broker in Ihrem Fall Steuer abführt, steht in dessen eigenen Unterlagen. Der Rechner prüft das nicht für Sie.
- Zeilennummern der Formulare ändern sich von Jahr zu Jahr. Maßgeblich ist immer das Formular des jeweiligen Steuerjahres in ELSTER oder Ihrer Steuersoftware.
- Bei Zweifeln, Sonderfällen oder hohen Beträgen ist Ihre Steuerberatung die richtige Ansprechpartnerin.
Auslandsbroker und Steuererklärung: Was in die Anlage KAP gehört und wie die Werte entstehen
Wann Sie Erträge vom Auslandsbroker selbst erklären müssen
Bei einer deutschen Bank oder einem deutschen Broker läuft die Steuer meist im Hintergrund: Die Stelle, die Dividenden und Verkaufserlöse auszahlt, behält die Kapitalertragsteuer ein, und damit ist die Sache für Sie erledigt. Der Steuersatz dafür beträgt nach § 43a EStG 25 Prozent des Kapitalertrags, dazu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Bei einem Broker im Ausland fehlt dieser Schritt oft. Dann gilt § 32d Absatz 3 EStG: Kapitalerträge, auf die keine Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, müssen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Das Gesetz sagt ausdrücklich, dass dafür eine Veranlagung stattfindet, auch wenn Sie sonst keine Steuererklärung abgeben müssten. Der Steuersatz ist derselbe wie beim Abzug an der Quelle, nur läuft die Zahlung über Ihren Steuerbescheid.
Die Erklärungspflicht entsteht also nicht, weil der Broker im Ausland sitzt, sondern weil kein deutscher Steuerabzug stattgefunden hat. Das ist ein wichtiger Unterschied, wenn Ihr Broker seine Praxis ändert.
Woran Sie erkennen, ob Ihr Broker Steuern abführt
Die sicherste Quelle sind die Jahresunterlagen Ihres Brokers. Steht dort eine bereits einbehaltene deutsche Kapitalertragsteuer, hat der Broker abgeführt. Fehlt sie, sind Sie selbst zuständig. Ein Ratgeber von Capitalo rät ausdrücklich davon ab, sich auf pauschale Aussagen aus Foren zu verlassen.
Wie unterschiedlich die Lage sein kann, zeigen die Hilfeseiten einiger Anbieter. DEGIRO schreibt, es stelle keine Steuerbescheinigung nach deutschem Steuerrecht aus und führe keine Abgeltungsteuer ab, weil es als niederländischer Broker keine Kapitalertragsteuer zahle. LYNX erklärt, dass die Depots bei Interactive Brokers Ireland Limited geführt werden und deshalb keine deutsche Verlust- oder Gewinnbescheinigung ausgestellt wird. Pepperstone dagegen schreibt auf seiner Hilfeseite, es führe für in Deutschland steuerpflichtige Kunden die Abgeltungsteuer ab. Und bei Trading 212 war nach den Angaben von Capitalo bis Ende 2025 kein automatischer Abzug vorgesehen, seit dem 5. Januar 2026 wird für bestimmte Kunden Kapitalertragsteuer abgeführt.
Daraus folgt: Prüfen Sie jedes Steuerjahr neu, ob Ihr Broker abgeführt hat. Eine Angabe von vor zwei Jahren muss heute nicht mehr stimmen. Bei Revolut erklärt die Hilfeseite nur, dass Sie selbst dafür verantwortlich sind zu verstehen, wie Sie Steuern erklären und zahlen, und dass in der App Berichte zur Verfügung stehen. Zum deutschen Steuerabzug sagt diese Seite nichts. Im Zweifel fragen Sie beim Broker schriftlich nach.
Welche Unterlagen Sie vom Broker brauchen
Eine deutsche Steuerbescheinigung gibt es in diesen Fällen nicht. Stattdessen bieten Broker eigene Auswertungen an. DEGIRO stellt zum Beispiel pro Kalenderjahr eine Jahresabrechnung für steuerliche Zwecke bereit und einen Kontoauszug sowie einen Transaktionsauszug, die sich als Excel, PDF oder CSV herunterladen lassen. Bei LYNX gibt es einen informativen Steuerbericht, den der Anbieter selbst als kein offizielles Steuerdokument bezeichnet, und einen Jahresdepotauszug, der laut LYNX als Nachweis für die Steuererklärung verwendet werden kann.
Solche Auswertungen sind unterschiedlich vollständig. In einem Forum für Portfolio Performance schildern Nutzer, dass der informative Steuerbericht eines Brokers aus ihrer Sicht Verlustvorträge nicht enthält, und dass Berichte den Gewinn immer vom Kaufdatum bis zum Berichtsende rechnen, sodass sich ein reiner Jahresgewinn nicht direkt ablesen lässt. Das sind Erfahrungsberichte, keine geprüften Aussagen, sie zeigen aber, warum viele Anleger die Rohdaten selbst auswerten.
Für eine eigene Berechnung brauchen Sie in der Regel drei Dinge: alle Transaktionen mit Datum, Menge, Kurs, Währung und Gebühren, alle Zahlungen wie Dividenden und Zinsen mit einbehaltener Quellensteuer, und die Käufe aus früheren Jahren für Positionen, die Sie im Steuerjahr verkauft haben. Heben Sie die Exporte jedes Jahres auf, auch wenn Sie nichts verkauft haben.
Was in die Anlage KAP gehört
Die Anlage KAP ist das Formular der Einkommensteuererklärung für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Nach der Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2025 von ELSTER enthält sie Angaben zu Einkünften aus Kapitalvermögen und zur Anrechnung von Steuern, dazu den Punkt Antrag auf Günstigerprüfung bei Steuerabzug.
Für Erträge ohne inländischen Steuerabzug ist der Bereich der Kapitalerträge ohne deutschen Steuerabzug maßgeblich. Dort gehören ausländische Kapitalerträge hinein, also Dividenden und Zinsen aus Auslandsdepots. Nach der Ausfüllhilfe von smartsteuer für das Veranlagungsjahr 2025 werden außerdem Gewinne aus Aktienverkäufen, Verluste aus Aktienverkäufen und Verluste aus anderen Verkäufen gesondert aufgeführt. Die Summenzeilen für Inland und Ausland können dabei negativ sein, weil sie auch Veräußerungsverluste enthalten.
Eine Warnung zu Zeilennummern: Sie ändern sich. Smartsteuer nennt für 2025 andere Zeilen als eine Haufe-Erläuterung für das Formular 2026, und ein Broker wie LYNX weist selbst darauf hin, dass seine Zeilenangaben für einige Steuerjahre nicht der Formularanleitung entsprechen. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf Zeilennummern aus Artikeln, sondern auf die Bezeichnung des Feldes im Formular Ihres Steuerjahres.
Investmentfonds und ETFs gehören nicht in diesen Teil. Erträge aus Investmentfonds ohne inländischen Steuerabzug werden in der Anlage KAP-INV erklärt, mehr dazu weiter unten.
Wie der Gewinn aus einem Verkauf berechnet wird
§ 20 Absatz 4 EStG regelt die Rechnung: Der Gewinn ist der Veräußerungserlös, abzüglich der unmittelbar damit zusammenhängenden Aufwendungen, abzüglich der Anschaffungskosten. Gebühren für den Verkauf mindern also den Gewinn.
Bei Wertpapieren in Fremdwährung rechnen Sie nicht einfach den Gewinn in Dollar um. Das Gesetz verlangt, die Einnahmen im Zeitpunkt der Veräußerung und die Anschaffungskosten im Zeitpunkt der Anschaffung in Euro umzurechnen. Ein Kurswechsel zwischen Kauf und Verkauf wirkt sich damit auf den Euro-Gewinn aus. Als Umrechnungskurs nennt Capitalo den Referenzkurs der EZB am Tag des Zuflusses und weist darauf hin, dass die Finanzverwaltung vereinfachend monatliche Umsatzsteuer-Umrechnungskurse akzeptiere. Das ist eine Darstellung aus einem Ratgeber. Wichtig ist, dass Sie die Methode nachvollziehbar und einheitlich verwenden.
Haben Sie dieselbe Aktie mehrfach gekauft, bestimmt eine Reihenfolgeregel, welche Stücke als verkauft gelten. Bei vertretbaren Wertpapieren in Sammelverwahrung gilt nach § 20 Absatz 4 EStG, dass die zuerst angeschafften Papiere zuerst veräußert wurden. Das Verfahren heißt auch FIFO. Dafür brauchen Sie die vollständige Kaufhistorie, auch aus früheren Jahren.
Verluste: Aktientopf und sonstiger Topf
Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nach § 20 Absatz 6 EStG nicht mit anderen Einkunftsarten wie Gehalt verrechnet werden. Sie mindern aber die Kapitalerträge der folgenden Jahre. Für Aktien gilt eine zusätzliche Grenze: Verluste aus der Veräußerung von Aktien dürfen nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden.
Das ist der Grund, warum das Formular Aktienverluste und andere Verluste getrennt abfragt. Ein Verlust aus einem Aktienverkauf kann also keine Dividende und keinen ETF-Gewinn mindern, sondern nur Aktiengewinne.
Zu Termingeschäften, Optionen und ähnlichen Produkten gab es früher eine eigene Verlustgrenze. Nach den Angaben von Capitalo und LYNX wurde sie durch das Jahressteuergesetz 2024 abgeschafft und gilt rückwirkend für offene Fälle. Weil diese Produkte vom Rechner zum Start nicht abgedeckt werden, finden Sie sie in der Rubrik Grenzen. Haben Sie solche Geschäfte, lassen Sie sich beraten.
Der Sparer-Pauschbetrag bei Auslandsbrokern
Der Sparer-Pauschbetrag beträgt nach § 20 Absatz 9 EStG 1.000 Euro pro Person, bei zusammen veranlagten Ehegatten 2.000 Euro. Tatsächliche Werbungskosten dürfen daneben nicht abgezogen werden.
Bei einem Broker mit deutschem Steuerabzug nutzt der Freistellungsauftrag diesen Betrag. Bei einem Auslandsbroker gibt es dort keinen Freistellungsauftrag, der Pauschbetrag wird erst in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt. Haben Sie zusätzlich Konten bei deutschen Banken mit Freistellungsauftrag, sollten Sie die Summe der Freistellungsaufträge im Blick behalten, damit der Betrag nicht doppelt ausgeschöpft wird. Im Veranlagungsverfahren wird er nur einmal berücksichtigt.
Der Pauschbetrag darf nach dem Gesetz nicht höher sein als die nach Absatz 6 verrechneten Kapitalerträge. Er kann also einen Verlust nicht vergrößern.
Ausländische Quellensteuer anrechnen
Viele Länder behalten bei Dividenden eine Quellensteuer ein. Diese können Sie auf die deutsche Steuer anrechnen lassen, aber nur in der Steuererklärung. Das Bundesfinanzministerium schreibt in seinem Schreiben zu Einzelfragen zur Abgeltungsteuer, dass die Anrechnung der ausländischen Quellensteuer allein im Veranlagungsverfahren stattfindet.
Nach § 32d Absatz 5 EStG ist die festgesetzte und gezahlte ausländische Steuer anrechenbar, höchstens aber 25 Prozent des jeweiligen Kapitalertrags. Ein Doppelbesteuerungsabkommen kann die Anrechnung erweitern. Außerdem ist die Anrechnung auf die deutsche Steuer begrenzt, die auf die Kapitalerträge des jeweiligen Jahres entfällt.
Praktisch heißt das: Sie brauchen je Dividende den Bruttobetrag und die einbehaltene Quellensteuer. Smartsteuer weist darauf hin, dass für die Anrechnung in der Regel Nachweise beim Finanzamt einzureichen sind. LYNX schreibt, dass die Felder für ausländische Quellensteuer in seinem Bericht oft leer bleiben, weil der Broker nur begrenzt auswertbare Angaben liefert. Prüfen Sie deshalb, ob die Quellensteuer in Ihrem Export als eigene Zeile erscheint.
Wurde im Ausland mehr einbehalten, als Sie nach einem Abkommen zahlen müssten, bringt die Anrechnung nicht alles zurück. Den Rest müssten Sie gegebenenfalls im Ausland zurückfordern. Das ist ein Sonderfall, den eine Aufstellung nicht lösen kann.
ETFs und Fonds: Anlage KAP-INV
Für Anteile an Investmentfonds, also die meisten ETFs, gilt das Investmentsteuergesetz. Erträge daraus ohne inländischen Steuerabzug gehören in die Anlage KAP-INV. Nach der ELSTER-Anleitung enthält diese Anlage laufende Erträge aus Investmentanteilen sowie Gewinne und Verluste aus deren Veräußerung. Der Sparer-Pauschbetrag wird dagegen in der Anlage KAP angegeben.
Wichtig ist die Teilfreistellung nach § 20 InvStG. Bei Aktienfonds sind im Regelfall 30 Prozent der Erträge steuerfrei, bei Mischfonds die Hälfte des Aktienfondssatzes, also 15 Prozent, bei Immobilienfonds 60 Prozent und bei Auslands-Immobilienfonds 80 Prozent. Diese Sätze gelten für Privatanleger, für Betriebsvermögen und Körperschaften gelten andere Sätze. Die Einstufung als Aktienfonds hängt davon ab, ob der Fonds die vorgeschriebene Kapitalbeteiligungsquote einhält. Welche Fondsart auf Ihren ETF zutrifft, steht in den Fondsunterlagen oder den Angaben des Anbieters.
Laut Capitalo tragen Sie die Beträge vor der Teilfreistellung ein, einschließlich einbehaltener ausländischer Steuer, und die Teilfreistellung zieht das Finanzamt selbst ab. Wichtig ist daher, die Fondsart richtig anzugeben. Eine falsche Einstufung ist ein häufiger Fehler.
Die Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds
Thesaurierende ETFs schütten nichts aus, trotzdem können Steuern anfallen. § 18 InvStG definiert die Vorabpauschale als den Betrag, um den die Ausschüttungen eines Kalenderjahres den Basisertrag unterschreiten. Der Basisertrag ergibt sich aus dem Rücknahmepreis zu Jahresbeginn, multipliziert mit 70 Prozent des Basiszinses. Er ist begrenzt auf den Unterschied zwischen dem ersten und dem letzten Rücknahmepreis des Jahres, zuzüglich der Ausschüttungen. Im Jahr des Kaufs wird der Betrag für jeden vollen Monat vor dem Kaufmonat um ein Zwölftel gekürzt.
Den Basiszins veröffentlicht das Bundesfinanzministerium jedes Jahr. Für 2026 beträgt er laut dem BMF-Schreiben vom 13. Januar 2026 3,20 Prozent, ermittelt auf Basis der Zinsstrukturdaten zum 2. Januar 2026. Die Vorabpauschale gilt als am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres zugeflossen. Für das Jahr 2026 ist das der 4. Januar 2027.
Bei einem inländischen Depot zieht die Bank die Steuer darauf ein. Beim Auslandsbroker passiert das nicht. Dann gehört die Vorabpauschale als Investmentertrag in die Anlage KAP-INV, und LYNX weist darauf hin, dass sie in seinem Bericht bereits enthalten sein kann. Ob Ihr Broker den Wert liefert, ist unterschiedlich. Deshalb sollten Sie Ihren Export darauf prüfen. Eine erste Orientierung gibt die Rechnung mit Rücknahmepreis, Basiszins und Teilfreistellung. Für die Berechnung brauchen Sie den Rücknahmepreis am ersten und letzten Handelstag des Jahres.
Günstigerprüfung und Verlustbescheinigung
Die pauschale Besteuerung von 25 Prozent ist nicht immer die günstigste. Nach § 32d Absatz 6 EStG können Sie beantragen, dass Ihre Kapitalerträge stattdessen mit dem normalen Einkommensteuertarif besteuert werden. Das passiert nur, wenn sich dadurch eine niedrigere Steuer ergibt. Der Antrag gilt einheitlich für alle Kapitalerträge des Jahres. Bei Zusammenveranlagung gilt er für die Erträge beider Ehegatten gemeinsam. Die Anlage KAP enthält dafür einen eigenen Punkt.
Eine zweite Möglichkeit betrifft Verluste. Haben Sie neben dem Auslandsbroker ein Depot bei einer deutschen Bank, rechnet diese Bank Verluste nur innerhalb ihrer eigenen Konten gegen. Nach § 43a Absatz 3 EStG stellt die auszahlende Stelle auf Verlangen eine Bescheinigung über einen nicht ausgeglichenen Verlust aus. Dann entfällt der Verlustübertrag bei der Bank, und Sie können den Verlust in der Steuererklärung geltend machen. Der Antrag muss bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres bei der Bank eingehen. Capitalo weist darauf hin, dass dieser Antrag unwiderruflich ist. Ob das für Sie sinnvoll ist, hängt von den Gewinnen des Auslandsbrokers ab, deshalb lohnt sich ein Blick auf die Aufstellung vor Dezember.
Fristen und Folgen bei Versäumnis
Nach § 149 Absatz 2 AO sind Steuererklärungen für ein Kalenderjahr spätestens sieben Monate nach Ablauf des Jahres abzugeben, also bis zum 31. Juli des Folgejahres. Wird die Erklärung von einer Steuerberatung erstellt, endet die Frist nach Absatz 3 mit dem letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Jahres. Das Finanzamt kann nach Absatz 4 eine frühere Abgabe anordnen, dann ist eine Frist von mindestens vier Monaten zu setzen.
Weil Auslandsbroker oft erst im Frühjahr vollständige Auswertungen liefern, kommt die Datenbeschaffung häufig knapp vor der Frist. Smartsteuer schreibt, dass viele Broker ihre steuerliche Auswertung für das Vorjahr meist ab dem Frühjahr bereitstellen. Fordern Sie die Daten deshalb früh an. Wer die Frist verpasst, riskiert einen Verspätungszuschlag, den § 152 AO regelt.
So prüfen Sie Ihre Zahlen vor dem Eintragen
Egal ob Sie selbst rechnen, eine Software nutzen oder eine Rechenhilfe: Die Zahlen sollten Sie vor dem Eintragen auf Plausibilität prüfen. Das geht mit wenigen Kontrollen und dauert meist nur wenige Minuten.
Erstens: Stimmt die Summe der Verkaufserlöse im Steuerjahr mit der Jahresübersicht des Brokers überein? Weichen die Beträge stark ab, fehlen oft Transaktionen, etwa weil der Export nur einen Teil des Jahres abdeckt. Zweitens: Hat jeder Verkauf einen passenden Kauf? Fehlt ein Kauf aus einem früheren Jahr, lässt sich der Gewinn nicht richtig berechnen. Der Export des Vorjahres oder der Gesamtzeitraum seit Depoteröffnung hilft hier.
Drittens: Passt die Bruttodividende abzüglich Quellensteuer zum tatsächlich gutgeschriebenen Betrag? Viele Broker buchen nur die Nettodividende, in manchen Exporten fehlt die Quellensteuer als eigene Zeile. Das Trading-212-Beispiel aus der Community zeigt, dass einbehaltene Dividenden im CSV-Export teils nur in der Originalwährung stehen. Viertens: Sind alle Beträge in Euro umgerechnet, und ist die Methode einheitlich? Fünftens: Ist jedes Wertpapier richtig eingeordnet, also Aktie, Aktienfonds, Mischfonds oder Anleihe? Davon hängt ab, in welchen Topf ein Verlust fällt und welche Teilfreistellung gilt.
Sechstens: Haben Sie mehrere Broker, gehören alle Auswertungen in dieselbe Erklärung, und die Summen werden zusammengerechnet. Die Verlustverrechnung zwischen den Brokern erfolgt in der Steuererklärung, nicht bei den Brokern. Bewahren Sie die Originalunterlagen auf. Das Finanzamt kann Nachweise anfordern, und eine selbst erstellte Aufstellung ersetzt sie nicht.
Ein Rechenbeispiel zur Orientierung, mit erfundenen Zahlen: Sie kaufen im März für 1.000 Dollar Aktien, als ein Dollar 0,92 Euro entspricht, also für 920 Euro. Im November verkaufen Sie für 1.200 Dollar, als ein Dollar 0,95 Euro entspricht, also für 1.140 Euro. Der Gewinn beträgt in Euro 220 und nicht 190, was die Umrechnung des reinen Dollar-Gewinns von 200 Dollar zum Novemberkurs ergäbe. Der Unterschied entsteht, weil Kauf und Verkauf getrennt umgerechnet werden. Gebühren würden den Gewinn zusätzlich mindern. Solche Rechnungen laufen bei vielen Positionen und Zahlungen im Jahr, deshalb ist ein nachvollziehbarer Rechenweg wichtig, den Sie bei einer Rückfrage vorlegen können.
Nehmen Sie sich die Zeit, auch die kleinen Posten zu beachten. Eine Dividende von wenigen Euro, ein Zins auf den Barbestand oder eine Gebühr gehört ebenso in die Erklärung wie der große Verkauf. Der Sparer-Pauschbetrag sorgt dafür, dass kleine Beträge am Ende oft steuerfrei bleiben, aber angegeben werden sollten sie trotzdem, damit der Pauschbetrag in der Erklärung korrekt angewendet werden kann.
Typische Fehler bei Auslandsbrokern
Aus den Fragen in Foren und den Hinweisen der Anbieter lassen sich einige wiederkehrende Stolpersteine ablesen:
- Gewinne werden vergessen, weil keine Bescheinigung vorliegt. Die Erklärungspflicht besteht trotzdem.
- Die Umrechnung erfolgt am Gesamtgewinn in Fremdwährung statt getrennt für Kauf und Verkauf.
- Käufe aus früheren Jahren fehlen, sodass der Gewinn nicht berechnet werden kann.
- Aktienverluste werden gegen Dividenden oder ETF-Gewinne gerechnet, obwohl sie nur gegen Aktiengewinne gehen.
- ETFs landen in der Anlage KAP statt in der Anlage KAP-INV, oder die Fondsart ist falsch angegeben.
- Die Vorabpauschale wird übersehen, weil kein Broker sie ausweist.
- Die Quellensteuer wird nicht angerechnet, weil sie im Export nicht als eigene Zeile steht.
- Der Sparer-Pauschbetrag wird doppelt genutzt, einmal beim deutschen Freistellungsauftrag und einmal in der Erklärung.
- Die Zeilen eines früheren Jahres werden auf das neue Formular übertragen.
Quellen
- Einkommensteuergesetz § 32d, gesonderter Steuertarif für Kapitalerträge
- Einkommensteuergesetz § 20, Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkommensteuergesetz § 43a, Bemessung der Kapitalertragsteuer
- Investmentsteuergesetz § 18, Vorabpauschale
- Investmentsteuergesetz § 20, Teilfreistellung
- Abgabenordnung § 149, Abgabe der Steuererklärungen
- Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale zum 2.1.2026 (BMF-Schreiben vom 13.1.2026), Meldung bei Otto Schmidt
- BMF-Schreiben Einzelfragen zur Abgeltungsteuer, Mai 2025 (Abdruck)
- ELSTER, Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2025
- DEGIRO Hilfe, Kann DEGIRO eine Steuerbescheinigung ausstellen?
- DEGIRO Hilfe, Welche Berichte gibt es und wo kann ich sie finden?
- LYNX Hilfe, Informativer Steuerbericht
- Pepperstone Hilfe, Zieht Pepperstone Steuern ein?
- Revolut Hilfe, Taxes on trading
- smartsteuer, Einkünfte aus Online-Brokern eintragen (VZ 2025)
- Haufe, Anlage KAP Zeilen 15 bis 21
- Capitalo, Ausländische Broker und Steuererklärung
- Trading 212 Community, Informations for Tax declaration in Germany (Nutzerbeiträge 2020 und 2021)
- Portfolio Performance Forum, Deutsche Steuererklärung für Interactive Brokers (Nutzerbeiträge)
Häufige Fragen
Muss ich Gewinne von einem Auslandsbroker selbst angeben?
Ja, wenn auf die Kapitalerträge keine deutsche Kapitalertragsteuer einbehalten wurde. Nach § 32d Absatz 3 EStG müssen solche Erträge in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Ist der KAP-Rechner Ausland eine Steuerberatung?
Nein. Es ist eine Rechenhilfe aus Ihren Daten, keine Steuerberatung. Die Angaben in der Steuererklärung verantworten Sie.
Kann ich den Rechner schon heute kaufen?
Noch nicht. Der KAP-Rechner Ausland startet in Kürze. Mit einem Platz auf der Warteliste werden Sie als Erstes benachrichtigt. Es wird nichts verkauft und nichts abgebucht.
Welche Broker werden unterstützt?
Geplant sind gängige Broker mit CSV- oder PDF-Export, die keine deutsche Abgeltungsteuer abführen. Die genaue Liste steht zum Start fest. Ob Ihr Broker abführt, sollten Sie in dessen Jahresunterlagen prüfen, denn das kann sich ändern.
Was kostet die Aufstellung?
Geplant sind 29 € je Steuerjahr und Broker. Für mehrere Broker im selben Steuerjahr sind 49 € vorgesehen. Heute wird nichts verkauft.
Was passiert mit meinen Daten?
Die Dateien werden nur für Ihre Aufstellung verwendet und nach 24 Stunden automatisch gelöscht. Sie werden nicht weitergegeben.
Muss ich eine Steuererklärung abgeben, wenn mein Auslandsbroker keine Steuern abführt?
Ja, die Erträge müssen angegeben werden. § 32d Absatz 3 EStG sieht dafür eine Veranlagung vor, auch wenn Sie sonst nicht zur Abgabe verpflichtet wären. Bleiben die Erträge unter dem Sparer-Pauschbetrag, fällt trotzdem keine Steuer an.
Wie hoch ist der Steuersatz auf Kapitalerträge vom Auslandsbroker?
Der Abzug bei einer deutschen Stelle beträgt nach § 43a EStG 25 Prozent des Kapitalertrags, dazu Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Beim Auslandsbroker wird derselbe Satz über Ihren Steuerbescheid erhoben. Auf Antrag kann die Günstigerprüfung nach § 32d Absatz 6 EStG einen niedrigeren Tarif ergeben.
Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag?
Nach § 20 Absatz 9 EStG 1.000 Euro pro Person und 2.000 Euro für zusammen veranlagte Ehegatten. Beim Auslandsbroker wird er in der Steuererklärung berücksichtigt.
Woher weiß ich, ob mein Broker eine deutsche Steuerbescheinigung ausstellt?
Schauen Sie in die Jahresunterlagen. Steht dort eine einbehaltene deutsche Kapitalertragsteuer, hat der Broker abgeführt. Zusätzlich helfen die Hilfeseiten des Anbieters. Praxis und Angebot können sich ändern, wie das Beispiel Trading 212 zeigt, daher gilt es jedes Jahr neu zu prüfen.
Reicht ein CSV-Export als Nachweis für das Finanzamt?
Das hängt vom Finanzamt ab. Ein Nutzerbericht aus der Trading-212-Community nennt, dass eine CSV-Datei nicht akzeptiert worden sei, eine PDF mit persönlichen Daten schon. LYNX schreibt, der Standard-Jahresdepotauszug könne als Nachweis verwendet werden. Heben Sie die Originalunterlagen des Brokers auf.
Wie rechne ich Verkäufe in Dollar in Euro um?
Nach § 20 Absatz 4 EStG werden die Einnahmen zum Zeitpunkt der Veräußerung und die Anschaffungskosten zum Zeitpunkt der Anschaffung in Euro umgerechnet. Als Kurs nennt Capitalo den EZB-Referenzkurs am Tag des Zuflusses oder vereinfachend die monatlichen Umsatzsteuer-Umrechnungskurse.
Welche Aktien gelten als zuerst verkauft?
Bei vertretbaren Wertpapieren in Sammelverwahrung gilt nach § 20 Absatz 4 EStG, dass die zuerst angeschafften zuerst veräußert wurden (FIFO).
Kann ich Verluste vom Auslandsbroker mit Gewinnen der deutschen Bank verrechnen?
Eine deutsche Bank verrechnet nur innerhalb ihrer eigenen Konten. Über die Steuererklärung ist eine Verrechnung möglich, soweit § 20 Absatz 6 EStG es zulässt. Für Verluste bei der deutschen Bank gibt es nach § 43a Absatz 3 EStG auf Antrag eine Bescheinigung, den Antrag müssen Sie bis zum 15. Dezember stellen.
Kann ich Aktienverluste mit Dividenden verrechnen?
Nein. Verluste aus der Veräußerung von Aktien dürfen nach § 20 Absatz 6 EStG nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden.
Wie wird die ausländische Quellensteuer angerechnet?
Die Anrechnung erfolgt nur in der Steuererklärung. Nach § 32d Absatz 5 EStG ist die gezahlte ausländische Steuer anrechenbar, höchstens aber mit 25 Prozent des jeweiligen Kapitalertrags. Ein Doppelbesteuerungsabkommen kann abweichen.
Was ist die Vorabpauschale und muss ich sie beim Auslandsbroker selbst beachten?
Die Vorabpauschale ist ein fiktiver Mindestertrag thesaurierender Fonds nach § 18 InvStG. Zieht kein deutscher Broker die Steuer ein, gehört sie als Investmentertrag in die Anlage KAP-INV. Ob Ihr Broker den Wert ausweist, prüfen Sie im Export.
Wie hoch war der Basiszins für die Vorabpauschale 2026?
Laut BMF-Schreiben vom 13. Januar 2026 beträgt der Basiszins 3,20 Prozent. Die Vorabpauschale gilt als am ersten Werktag des Folgejahres zugeflossen, für 2026 am 4. Januar 2027.
Bis wann muss ich die Steuererklärung abgeben?
Ohne Steuerberatung nach § 149 Absatz 2 AO bis zum 31. Juli des Folgejahres. Mit Steuerberatung endet die Frist nach Absatz 3 am letzten Tag des Monats Februar des zweiten Folgejahres. Fällt der letzte Tag auf ein Wochenende, gelten die allgemeinen Regeln zur Fristverlängerung.
Warum zeigen Artikel unterschiedliche Zeilennummern für die Anlage KAP?
Die Zeilen ändern sich mit dem Formular. Smartsteuer nennt für 2025 andere Zeilen als eine Haufe-Erläuterung zum Formular 2026. Verlassen Sie sich auf die Feldbezeichnung im Formular Ihres Steuerjahres.
Kostenlos vormerken
KAP-Rechner Ausland startet in Kürze. Tragen Sie sich ein, dann werden Sie als Erstes per E-Mail benachrichtigt. Es wird nichts verkauft und nichts abgebucht.
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